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Baulohnabrechnung : Damit jeder bekommt, was er verdient

Ein eisiger Wind peitscht durch die Straßen, Schneeflocken wirbeln um Straßenlaternen. Der Winter hat Deutschland fest im Griff. Wenn dem so ist, herrscht auf Baustellen Stillstand. Nicht nur die Wetterabhängigkeit macht das Baugewerbe zu einer besonderen Branche. Hinzu kommen zahlreiche tarifliche und sozialrechtliche Besonderheiten. So wird aus der Baulohnabrechnung schnell eine komplizierte Angelegenheit, bei der sich Fehler einschleichen können. Eine passende Software schafft Abhilfe.

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Lesezeit 3 Min.
Ein schneebedeckter Baggerarm ragt vor einem Winterhimmel in die Höhe, am Horizont säumen kahle Bäume.

Die Lohn- und Gehaltsabrechnung ist eine besonders sensible Angelegenheit – sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber. Nichts darf schiefgehen, sodass am Ende des Monats jeder das aufs Konto überwiesen bekommt, was er verdient. Was aber, wenn der Mitarbeiter die vergangenen Monate gar nicht gearbeitet hat, sondern Geld aus im Sommer geleisteten Stunden bezieht? Oder wenn es für diese Zeit spezielle Zuschüsse gibt, die es zu berücksichtigen gilt? Dann steht dem Personalsachbearbeiter schnell einmal der Schweiß auf der Stirn. Mit einer Software wie der von Agenda, die das Baugewerbe bestens kennt, stellen solche Abrechnungsspezifika jedoch kein Problem dar.

Baulohn – wen betrifft er überhaupt?

Grundsätzlich gilt: Alle Baufirmen, die SOKA-pflichtig sind, rechnen Baulohn ab. Im Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) wird genau geregelt, welche Betriebe darunterfallen. Zusammengefasst lässt sich sagen: In der Regel sind alle davon betroffen, die draußen auf der Baustelle den Hauptteil ihrer Leistungen erbringen. Im Zweifel prüft die SOKA, ob Unternehmer baulohnpflichtig sind oder nicht.

Was macht die Lohnabrechnung im Baugewerbe so besonders?

Die Auftragslage: Wenn im Winter die Beschäftigungsmöglichkeiten wetterbedingt rar gesät sind, gibt es einige Regelungen, die Arbeitnehmer davor schützen, finanziell mit leeren Händen dazustehen, beispielsweise das Mehraufwands-Wintergeld: Sollte eine Tätigkeit trotz Witterung möglich sein, erhalten Arbeitnehmer in der Zeit vom 15. Dezember bis Ende Februar je gearbeitete Stunde 1 Euro netto zusätzlich. Der Arbeitgeber zahlt diesen Beitrag aus, die Arbeitsagentur erstattet ihn. Zusätzlich gibt es das Saison-Kurzarbeitergeld. Wird in der kalten Jahreszeit nicht gearbeitet, erhalten Beschäftigte vom 1. Dezember bis 31. März ein Ausfallgeld, das in der Regel 60 bis 67 Prozent des üblichen Nettogehalts entspricht. Alternativ existiert das Zuschuss-Wintergeld.

Hier entfallen auf jede ausgefallene Arbeitsstunde 2,50 Euro, wenn dafür angesammeltes Arbeitszeitguthaben aufgelöst und somit Saison-Kurzarbeitergeld vermieden wird.

Arbeitszeitkonten – wenn auf dem Bau nicht gearbeitet wird

Hilfreich zur Umsetzung des Zuschuss-Wintergeldes sind sogenannte Arbeitszeitkonten. Sie machen den Ausgleich unterschiedlicher Auslastungen im Betrieb transparent: Der Mitarbeiter sammelt auf seinem Account üblicherweise im Sommer Überstunden an, die er in der kalten Jahreszeit als angespartes Guthaben mit entsprechendem Winter-Zuschuss abbaut. Mit einer passenden Software verwalten Unternehmen diese Konten einfach und übersichtlich. Digital gleichen Arbeitgeber die tatsächlich geleistete mit der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit automatisch ab. Über- und Minusstunden ermittelt das Programm auf monatlicher Basis.

Urlaubskonten – wenn die Umlage den Urlaub sichert

Ähnlich funktioniert das auch bei Urlaubskonten. Zur Erklärung: Der Arbeitgeber leistet im Baugewerbe eine Umlage an die Urlaubskasse. Daraus entsteht ein Anspruch auf Urlaubstage sowie auf Urlaubsvergütung. Diesen baut der Arbeitnehmer auf seinem Urlaubskonto auf. Das Programm berechnet zustehende freie Tage automatisch – so haben Mitarbeiter und Personalsachbearbeiter die individuellen Urlaubsansprüche stets im Blick.

Sofortmeldungen – wenn der neue Mitarbeiter schon in den Startlöchern steht

In der Baubranche muss es bei der Einstellung häufig schnell gehen. Sofortmeldungen sind dabei ein Bremsklotz. Die dringend benötigte Arbeitskraft steht in den Startlöchern, die Mitteilung an die Sozialversicherung hat jedoch Vorrang. Denn: Fängt ein neuer Mitarbeiter an, muss der Arbeitgeber noch vor Aufnahme die Beschäftigung melden. Ärgerlich, wenn dadurch wertvolle Arbeitszeit auf der Baustelle verloren geht. Mit einer professionellen Baulohn-Software wirken Betriebe diesem Problem entgegen und erstellen Sofortmeldungen in wenigen Minuten.

Melde- und Bescheinigungswesen – wenn Kommunikation unkompliziert sein soll

Apropos wenige Minuten. Zeit sparen Betriebe vor allem dann, wenn sie Formulare und Anträge direkt aus der Software versenden. Mit einem integrierten Melde- und Bescheinigungswesen wickeln Bauunternehmer die Lohnabrechnung vollständig in einem System ab – eine Zusatzsoftware benötigen sie nicht. Anträge auf Förderleistungen wie das Saison-Kurzarbeitergeld stellen sie so unmittelbar aus dem System heraus. Gleiches gilt beispielsweise für Anträge gemäß dem Aufwendungsausgleichgesetz (AAG) oder für elektronische Entgeltbescheinigungen (EEL).

Cloud-Portal – wenn die Lohnabrechnung zum Download bereitsteht

Prozesse einfach einfacher machen: Das geht auch bei ganz banalen Verfahren wie der Zustellung der Lohn- und Gehaltsdokumente. Gerade am Bau befinden sich Mitarbeiter und Administration häufig nicht am selben Ort.

Ein ruhender Bagger an einem frostigen Wintertag, inmitten einer kargen Landschaft mit blattlosen Bäumen und einer dünnen Schneeschicht.

Über ein Cloud-Portal laden sich Beschäftige ihren digitalen Gehaltszettel einfach online herunter. Der Personalsachbearbeiter stellt das Dokument über ein Self-Service-Portal bereit, der Mitarbeiter greift – wann immer und von wo aus immer er möchte – per persönlichem Login übers Internet darauf zu.

Christoph Buluschek, Leiter Produktmarketing bei Agenda Informationssysteme und Digitalisierungsexperte für effiziente Prozesse in der (Bau-)Lohnabrechnung

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