Rechtsprechung : Ausbildungsvergütung bei Teilzeit
Eine tarifliche Regelung, nach der sich die Ausbildungsvergütung von Auszubildenden in Teilzeit entsprechend der Anzahl wöchentlicher Ausbildungsstunden vergleichbarer Auszubildender in Vollzeit berechnet, verstößt nicht gegen höherrangiges Recht, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 01.12.2020 (9 AZR 104/20).