Editorial
Frühlingsgefühle!
Liebe Leserinnen und Leser, geht es Ihnen auch wie mir? Der Blick aus dem Fenster zaubert mir in diesen Wochen häufig ein Lächeln in das Gesicht. Es ist Frühling und die Sonnenstrahlen bringen Wärme. Die Blumen blühen und nach den tristen Wochen wird es bunt um uns herum. Für mich hat jede Jahreszeit ihren besonderen Reiz – aber der Frühling ist schon etwas ganz Besonderes.
Seit über einem Jahr leben wir mit Einschränkungen und Verzicht. Da tut es besonders gut, zu sehen, wie die Natur den Neuanfang startet. Machen wir es doch wie die Natur und atmen auch wir tief die Frühlingsluft ein. Starten wir zuversichtlich in eine Zeit nach der Pandemie.
Noch immer sind viele im Homeoffice tätig. Die Frage nach der täglichen Arbeitszeit ist für viele Arbeitgeber noch immer ungeklärt. Aktuell sind zwei Entwürfe für eine gesetzliche Regelung in Arbeit, mit der die Rahmenbedingungen für Arbeitnehmer festgelegt werden sollen, die regelmäßig mobil – das heißt von zu Hause oder einem anderen Ort aus – arbeiten möchten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat Anfang Oktober 2020 eine Initiative für eine – von der COVID-19-Pandemie unabhängige – gesetzliche Regelung zur mobilen Arbeit gestartet. Unsere Autoren nehmen Bezug auf die aktuelle Diskussion.
Mit dem Gesetz zur mobilen Arbeit wird es auch einen Wandel in den Arbeitswelten der Zukunft geben. Lesen Sie im Beitrag von Raschid Bouabba, wie die Zukunft des mobilen Arbeitens aussehen kann. Noch immer ist für viele das Führen von Arbeitszeitkonten ein Schreckgespenst. Doch müssen sich Arbeitgeber wirklich fürchten? Unsere Autoren Dr. Michaela Felisiak und Dr. Dominik Sorber jagen dem Schrecken der Arbeitszeiterfassung nach.
Gutscheine & Co. ist unsere zweiteilige Reihe zum Thema Sachbezüge im Jahr 2021. In meinem Beitrag blicke ich auf den Entwurf des BMF-Schreibens zur Abgrenzung zwischen Geldleistungen und Sachbezug. In dieser Ausgabe schließen wir mit Teil 2 die Reihe ab. Unser Steuerexperte von Dierkes Partner beantwortet Ihnen die Frage, ob Zumba auf Kosten des Arbeitgebers eine betriebliche Gesundheitsförderung darstellt. Daneben erwarten Sie spannende und informative Beiträge unserer Experten.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen eine angenehme Lektüre dieser Ausgabe. Genießen Sie den Frühling. Herzliche Grüße – und bleiben Sie gesund!