Corona-Pandemie I : Mehr Unterstützung für Ausbildungsbetriebe
Das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ wird ausgeweitet, um kleine und mittlere Unternehmen, die von den Folgen der Corona-Pandemie besonders betroffen sind, besser zu unterstützen. Bereits bisher wurden diese Unternehmen mit Prämien gefördert, wenn sie Auszubildende im bisherigen oder größeren Umfang neu einstellen oder aus insolventen Betrieben übernehmen.
Die Fördervoraussetzungen für die Ausbildungsprämien wurden nun erleichtert, und Übernahmeprämien sowie Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung werden bis Mitte 2021 verlängert. Hier sind die wichtigsten Regelungen im Überblick:
- Kleine und mittlere Ausbildungsbetriebe können nun bereits mit Ausbildungsprämien und Ausbildungsprämien plus gefördert werden, wenn sie Umsatzeinbußen von durchschnittlich mindestens 50 Prozent innerhalb von zwei Monaten zwischen April bis Dezember 2020 hatten oder in fünf zusammenhängenden Monaten Einbußen von durchschnittlich mindestens 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr verkraften mussten (bisher: durchschnittlich mindestens 60 Prozent im April und Mai 2020 gegenüber dem Vorjahr).
- Die Durchführung von Kurzarbeit kann für die Ausbildungsprämien und Ausbildungsprämien plus auch im zweiten Halbjahr 2020 berücksichtigt werden (bisher: nur erstes Halbjahr 2020).
- Künftig werden auch Ausbildungen, die vom 24.06.2020 bis zum 31.07.2020 begonnen haben, in die Ausbildungsprämien mit einbezogen.
- Betriebe können einen Auszubildenden, der seine Ausbildungsstelle wegen einer pandemiebedingten Insolvenz verloren hat, künftig unabhängig von den Betriebsgrößen mit der Übernahmeprämie fördern (bisher: nur, wenn beide Betriebe maximal 249 Mitarbeiter hatten).
- Solche Übernahmen können bis zum 30.07.2021 gefördert werden (bisher: bis zum 31.12.2020).
- Die Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung zur Vermeidung von Kurzarbeit in der Ausbildung werden bis Juni 2021 verlängert (bisher: Laufzeit bis Dezember 2020).
Interessenten können die Förderung – auch rückwirkend zu den verbesserten Konditionen – bei den Agenturen für Arbeit beantragen.