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Fachkräftemangel I : ICT-Karte erleichtert den Fachkräftetransfer

KurzmeldungenMagazin
Lesezeit 1 Min.
Silhouetten von Figuren mit mechanischen Getriebeköpfen, die in einer Reihe laufen und Aktentaschen tragen, vor einem Hintergrund mit einem stilisierten Flugzeug und Vögeln am Himmel, die innovatives Personalmanagement symbolisieren.

Unter einem unternehmensinternen Transfer (Intra-Corporate Transfer, ICT) versteht man die Möglichkeit für Unternehmen, die ihren Sitz außerhalb der Europäischen Union (EU) haben, Führungskräfte, Spezialisten und Spezialistinnen sowie Trainees in Niederlassungen desselben Unternehmens innerhalb der EU zu entsenden.

Rechtsgrundlage ist die ICT-Richtlinie 2014/66/EU, die in allen EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Dänemark und Irland umgesetzt wird. Die sogenannte ICT-Karte stellt den – befristeten – Aufenthaltstitel mit integrierter Arbeitserlaubnis aus. Die Befristung erstreckt sich in Deutschland für Führungskräfte und Spezialisten auf drei Jahre, Trainees dürfen maximal ein Jahr auf dieser Basis in Deutschland tätig werden.

Das Bild zeigt einen Ausschnitt eines Dokuments oder einer Webseite mit dem Text „Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Broschüre Detail“ in deutscher Sprache

 

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