Fachkräftemangel I : ICT-Karte erleichtert den Fachkräftetransfer

Unter einem unternehmensinternen Transfer (Intra-Corporate Transfer, ICT) versteht man die Möglichkeit für Unternehmen, die ihren Sitz außerhalb der Europäischen Union (EU) haben, Führungskräfte, Spezialisten und Spezialistinnen sowie Trainees in Niederlassungen desselben Unternehmens innerhalb der EU zu entsenden.
Rechtsgrundlage ist die ICT-Richtlinie 2014/66/EU, die in allen EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Dänemark und Irland umgesetzt wird. Die sogenannte ICT-Karte stellt den – befristeten – Aufenthaltstitel mit integrierter Arbeitserlaubnis aus. Die Befristung erstreckt sich in Deutschland für Führungskräfte und Spezialisten auf drei Jahre, Trainees dürfen maximal ein Jahr auf dieser Basis in Deutschland tätig werden.
