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1x1 der Entgeltabrechnung : Einmaleins der Entgeltabrechnung

3. Folge Austritt von Arbeitnehmern

Markus Stier
Lesezeit 1 Min.

Ende der Beschäftigung

Tätigkeiten bei Austritt
Beim Austritt eines Arbeitnehmers hat der Arbeitgeber eine Reihe von Pflichten zu erfüllen (als Hilfestellung finden Sie im Kap. 16 eine Checkliste zu diesem Thema). Dazu gehören z. B.:

  • Abschluss des Lohnkontos
  • elektronische Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung
  • Abmeldung des Arbeitnehmers bei der zuständigen Krankenkasse
  • Bescheinigung über den bereits gewährten bzw. abgegoltenen Urlaub
  • Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses
  • Ausfüllen der sogenannten Arbeitsbescheinigung, die der Agentur für Arbeit zur Berechnung eines eventuellen Arbeitslosengeldes dient

Hinweis: Über die Besonderheiten, die sich bei einem Austritt oder auch Eintritt während des Monats, also nicht zum Monatsletzten bzw. Monatsersten, ergeben, gibt das Kapitel Teillohnzahlungszeitraum (siehe Kap. 7) Auskunft.

Cover des Buches „Das Einmaleins der Entgeltabrechnung“ von Markus Stier. Die Ausgabe 2019 hat einen grün-gelben abstrakten Hintergrund und enthält Tipps und Praktiken zur Lohnabrechnung. Es ist die 16. überarbeitete Auflage, die von Datakontext veröffentlicht wurde.

Abmeldung ausgeschiedener Arbeitnehmer

ELStAM

Aktionen beim Austritt eines Arbeitnehmers:

  1. Die Daten werden in dem System gespeichert.
  2. Der Arbeitgeber meldet den Mitarbeiter bei der ELStAM-Datenbank ab. Bei einer Nachzahlung von laufenden Bezügen (z.B. Mehrarbeit) muss nach den Merkmalen des Austrittsmonats abgerechnet werden. Da im System die ELStAM bis zum Austrittsdatum gespeichert sind, erfolgt die Rückrechnung problemlos. Werden „sonstige Bezüge“, also einmalige Zahlungen, vorgenommen, muss sich der Arbeitgeber erneut anmelden. Je nach Status erfolgt die Abrechnung mit der Lst-Klasse VI (Nebenarbeitgeber) oder Lst-Klasse I bis V (Hauptarbeitgeber).

Sozialversicherung

Ausgeschiedene Mitarbeiter müssen bei ihrer Krankenkasse abgemeldet werden. Als Abgabegrund ist der Meldeschlüssel 30 (Ende einer versicherungspflichtigen Beschäftigung) anzugeben. Die Abmeldung ist mit der nächsten Entgeltabrechnung an die Krankenkasse zu entrichten, bei welcher der Arbeitnehmer versichert ist bzw. an welche die Beiträge für ihn abgeführt wurden.

Meldung Unfallversicherung

Seit dem Meldejahr 2015 ist erstmals die UV-Jahresmeldung (Meldegrund 92) zu erstellen. Diese Meldung ist auch beim Austritt des Arbeitnehmers neben der Meldung zur Sozialversicherung abzusetzen.

Hinweis: Eine Übersicht über die verschiedenen Meldegründe, die nach der DEÜV (Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung) anzugeben sind, befindet sich im Anhang dieses Buches (siehe Kap. 15.6).

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