Mobilität : EU-Kurzaufenthaltsvisa können leichter beantragt werden

Seit Februar gelten weltweit neue EU-Regeln für Kurzaufenthaltsvisa. Das Antragsverfahren wird benutzerfreundlicher: Reisende können beispielsweise Visaanträge bis zu sechs Monate vor einer geplanten Reise statt drei Monate vorher einreichen. Mehrfachvisa mit langer Gültigkeit sind für Vielreisende einfacher zu erhalten, was ihnen Zeit und Geld erspart. Damit wird für Millionen von Reisenden, die jedes Jahr die EU besuchen, die Beantragung eines Visums vereinfacht.
Die EU-Visaregelungen decken Kurzaufenthaltsvisa für den Schengen-Raum ab, zu dem 22 Mitgliedstaaten und vier assoziierte Länder gehören. Derzeit müssen Bürger aus 105 Nicht-EU-Ländern und -Einrichtungen ein Visum besitzen, wenn sie für Kurzaufenthalte in den Schengen-Raum reisen. Der EU-Visakodex ist ein Regelwerk, das die Antragsverfahren, die Bearbeitung und die Erteilung von Kurzaufenthaltsvisa für die Europäische Union regelt. Er trat 2010 in Kraft und wird seitdem von allen EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Staaten angewendet, die den Schengen-Besitzstand anwenden.