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Entsendung : Meldepflicht in den Niederlanden

Kurz notiertMagazin
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Ein elegantes, historisches Gebäude mit einem Glockenturm, auf dem die Flaggen wehen, unter einem klaren blauen Himmel, während die Menschen an einem sonnigen Tag die Umgebung genießen.

Seit dem 1. März 2020 gelten für Entsendungen von Arbeitnehmern (und Selbstständigen) in die Niederlande neue Vorschriften. Diese müssen jetzt über ein digitales niederländisches Meldesystem vorab gemeldet werden. Zudem müssen die Auftraggeber kontrollieren, ob die Meldung ordnungsgemäß erfolgt ist.

Die Anmeldung der Beschäftigung erfolgt unter „postedworkers.nl“. Das niederländische Ministerium für Arbeit und Soziales hat eine Checkliste zu den benötigten Angaben veröffentlicht. Für kleine Unternehmen in bestimmten Wirtschaftszweigen gibt es Ausnahmen. Hier genügt eine Jahresmeldung.

Alle nötigen Informationen und die Möglichkeit zur Onlinemeldung finden sich unter deutsch.postedworkers.nl.

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