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Editorial

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Lesezeit 1 Min.
Eine selbstbewusste Person in einem eleganten Anzug, die vor einem dunklen Hintergrund auf einem Sofa sitzt und ein Gefühl von Professionalität und Gelassenheit im Personalbereich ausstrahlt.

Gesetzgebung!

Liebe Leserinnen und Leser,

der Gesetzgeber hat sich einiges vorgenommen! Mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz soll u. a. der Zuschuss zum Kurzarbeitergeld weiterhin steuerfrei gestellt werden. Mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 soll nicht nur der Grundfreibetrag, sondern auch der Werbungskostenpauschbetrag erhöht werden. Für beide Maßnahmen sieht der Gesetzgeber ein rückwirkendes Inkrafttreten zum 01.01.2022 vor. Für die Entgeltabrechnung heißt, das Rückrechnungen und Korrekturen. Neben den v. g. Maßnahmen sind weitere Entlastungen im Zusammenhang mit den hohen Energiekosten geplant. Auch hier werden die Arbeitgeber in die Umsetzung mit einbezogen. Für die Entgeltabrechnung bedeutet auch dies einen erheblichen Mehraufwand.

Wenn Sie einen Blick auf unser Titelbild werfen, dann sehen Sie eine Stadt mit ihren Bewohnern. Unser Illustrator hat das Thema „Besondere Abrechnungsgruppen“ aufgegriffen und gewährt uns aus seiner Sicht einen Einblick in die unterschiedlichen Arbeitnehmergruppen.

Auch unsere Autoren haben sich dieses Themas angenommen und beleuchten die unterschiedlichen Arbeitnehmergruppen aus verschiedenen Blickwinkeln. Bedingt durch den Krieg in der Ukraine und auf der Suche nach einer sicheren Unterkunft erreichen immer mehr Menschen Deutschland. Viele der Geflüchteten wollen arbeiten, und daher ist die Beschäftigung von geflüchteten Menschen erneut ein wichtiges Thema. Unser Autor zeigt Ihnen in seinem Beitrag auf, was bei der Beschäftigung von geflüchteten Menschen beachtet werden muss.

Wir blicken bereits auf die Änderungen zum 01.10. bei den geringfügigen Beschäftigten und den Beschäftigten im Übergangsbereich. Nicht nur die Erhöhung der Geringverdienergrenze und des Übergangsbereichs ist dabei wichtig, auch die Bestandsschutzregelungen bis zum 31.12.2023 sind ein besonderes Thema.

In der Sozialversicherung beschäftigt uns das Führen der Entgeltunterlagen in elektronischer Form. Unser Autor stellt Ihnen die geplanten Änderungen im Zusammenhang mit den gemeinsamen Grundsätzen nach § 9a Beitragsverfahrensverordnung (BVV) vor und zeigt auf, worauf es bei diesem Thema ankommt.

So bunt wie der Frühling, so bunt ist unsere aktuelle Ausgabe der LOHN+GEHALT. Vielleicht begleitet Sie diese Ausgabe bereits auf den Balkon oder in den Garten und Sie genießen die ersten Sonnenstrahlen.

unterschrift Markus Stier

Ich wünsche Ihnen jedenfalls viel Freude beim Lesen!

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