Arbeitsschutz : Sexuelle Übergriffe am Arbeitsplatz verhindern
Führungskräfte müssen Beschäftigte vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz schützen. Dafür brauchen sie eine klare Haltung – und das notwendige Wissen, wie sie im Fall von Übergriffen richtig reagieren.
Führungskräfte stehen mit ihren Aufgaben nicht allein da. Unterstützung finden sie zum Beispiel bei Beschwerdestellen für Opfer sexueller Belästigung. Diese Einrichtungen schreibt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) für private und öffentliche Unternehmen vor. Zwar richten sich diese in erster Linie an Betroffene, doch zeigt sich in der Praxis, dass auch Führungskräfte dort um Hilfe bitten.