Editorial
Wonnemonat!
Liebe Leserinnen und Leser,
der Mai trägt den Spitznamen Wonnemonat und steht für den Frühling und den Neuanfang. Die Freie Universität Berlin hat sich mit dem Begriff Wonnemonat beschäftigt und herausgefunden, dass das Wort ursprünglich aus dem Althochdeutschen kommt. Damals hieß es noch wunnimanod, winnimanod oder winni und bedeutete Weide. Der Wonnemonat ist also sinngemäß der Weidemonat. Unter anderem soll Karl der Große – der Legende nach – den Begriff „Wonne“ für Freude mitgeprägt haben. Also steht der Monat Mai schon seit jeher für den Neubeginn. Das gilt sicherlich auch für unsere Arbeitsbereiche.
Für den Bereich des Beschäftigtendatenschutzes kann man das durchaus so interpretieren. Der Europäische Gerichtshof stellt mit seinem aktuellen Urteil zu diesem Thema die Datenschutzrechtswelt auf den Kopf. § 26 Bundesdatenschutzgesetz ist in der Praxis – zumindest nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts und auch der deutschen Datenschutzbehörden – die zentrale Rechtsgrundlage, wenn es um die Datenverarbeitung im Beschäftigungsverhältnis geht. Nun gibt es, so der EuGH, erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Regelung. Was bedeutet das für den Beschäftigtendatenschutz? Alles zurück auf Anfang?
Weiterhin beschäftigt uns aber auch die Rechtsprechung zur Arbeitszeiterfassung. Nachdem bereits der Europäische Gerichtshof und ihm folgend das Bundesarbeitsrecht den Arbeitgebern die Pflicht auferlegt haben, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeitenden zu erfassen, liegt nun ein Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales vor. Mit den Neuregelungen soll diese Pflicht konkretisiert und auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. Wie zu erwarten soll die Aufzeichnung der Arbeitszeit elektronisch erfolgen. Auch erwartbar, es werden Übergangsregelungen für kleine und mittelständische Unternehmen eingerichtet, und tarifvertraglich sollen abweichende Regelungen möglich sein.
Dennoch zeigen die beiden genannten Rechtsprechungen, welche Auswirkungen diese auf uns haben bzw. noch haben werden. Die zunehmenden Regelwerke und deren Umsetzung in die tägliche Praxis stellen uns immer wieder vor neue Herausforderungen. Der Wunsch nach einem Abbau der Bürokratie und nach der Erleichterung von Abläufen ist dabei nur schwerlich umzusetzen.
Unsere Experten halten für Sie die Entwicklungen im Blick.
Genießen Sie den Frühling und schaffen Sie sich Freiräume für diesen ganz besonderen Wonnemonat.