Arbeit made in Germany
DEUTSCHLAND IST EIN HOCHLOHNLAND
Die Arbeitgeber in Deutschland zahlen besonders hohe Löhne und Gehälter. 2018 lag der durchschnittliche Stundenverdienst in Deutschland fast 30 % über dem Durchschnittsverdienst der EU-28 bzw. rd. 18 % über dem Durchschnitt des Euroraums (Eurostat, 2019b). Die Summe aller gezahlten Bruttolöhne und -gehälter in Deutschland lag im Jahr 2018 bei mehr als 1,4 Billionen Euro. Berücksichtigt man zudem die von den Arbeitgebern gezahlten Sozialbeiträge, belief sich das gesamte Arbeitnehmerentgelt allein im letzten Jahr auf über 1,7 Billionen Euro (Destatis, 2019c).
In den letzten zehn Jahren haben sich die Verdienste besonders positiv entwickelt. Die Bruttolöhne und -gehälter stiegen seit der Finanz- und Wirtschaftskrise in Deutschland insgesamt um 30 %, wobei auch die Reallöhne kontinuierlich stiegen (Destatis, 2019d). Die Zufriedenheit mit dem Haushaltsnettoeinkommen ist daher zwischen 2007 und 2017 über alle Einkommensgruppen in Deutschland hinweg gestiegen – auch in den untersten Dezilen (DIW, 2019).
BESCHÄFTIGTE PROFITIEREN VON UMFASSENDER SOZIALER SICHERUNG
Der deutsche Sozialstaat leistet ein sehr hohes Schutzniveau und sichert Beschäftigte in allen Lebenslagen ab. Sie erhalten Schutz bei Krankheit, Pflegebedürftigkeit, bei Unfällen und im Alter. Gemeinsam mit ihren Familien profitieren sie zudem von einer Vielzahl familienbezogener Leistungen. Insgesamt werden in Deutschland mehr als 1 Billion Euro für die Finanzierung von Sozialleistungen aufgewendet. Größter Finanzier des deutschen Sozialstaats sind mit einem Finanzierungsanteil von 35 % die Arbeitgeber (BMAS, 2019b).
Sie leisten nicht nur gemeinsam mit den Beschäftigten Sozialversicherungsbeiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, sondern finanzieren darüber hinaus alleine zugunsten der Beschäftigten die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, die Absicherung in der gesetzlichen Unfallversicherung, das Insolvenzgeld und die Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld.
In über 400 Tarifverträgen für etwa 20 Millionen Beschäftigte wurden Vereinbarungen zur betrieblichen Altersvorsorge getroffen. Oftmals wurden in Tarifverträgen auch Finanzierungsbeiträge der Arbeitgeber vereinbart. Auf diese Weise konnte die Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge auch in bislang unterrepräsentierten Branchen erhöht werden (z. B. Handel bzw. Hotel- und Gaststättenbereich).
Betriebliche Altersvorsorge ist aber längst nicht die einzige freiwillige Zusatzleistung, die Arbeitgeber für ihre Beschäftigten finanzieren. Zuschüsse zu Betriebskantinen, Unterstützung bei der Kinderbetreuung oder der Pflege von Angehörigen, vermögenswirksame Leistungen, privat nutzbare Firmenfahrzeuge oder -räder, Zuschüsse zu Firmentickets für den öffentlichen Nahverkehr oder die Bezahlung der BahnCard sind weitere typische Beispiele für betriebliche Extras. Außerdem wächst die Bedeutung betrieblicher Kranken- und Pflegezusatzversicherungen.
Ende 2018 waren etwa 760.000 Beschäftigte auf diese Weise zusätzlich versichert, beispielsweise für Zahnersatz (PKV, 2019). Diese Verträge leisten einen wertvollen Beitrag zur Fachkräftesicherung und ermöglichen es den Beschäftigten, durch Gruppentarife meist ohne individuelle Gesundheitsprüfung an attraktive Zusatzversicherungen zu kommen.
ARBEITGEBER LEISTEN FREIWILLIG VIEL OBEN DRAUF
Neben hohen Verdiensten und einer umfassenden sozialen Absicherung profitieren Beschäftigte in Deutschland von vielen freiwilligen Extras, die ihre Betriebe zusätzlich für sie erbringen.
Bedeutendste freiwillige Zusatzleistung der Betriebe ist die betriebliche Altersvorsorge. Die jährlichen Aufwendungen für betriebliche Altersvorsorge betragen insgesamt 41,7 Milliarden Euro, davon werden 80 % von den Arbeitgebern finanziert (alle Angaben aus BMAS, 2019a).
Deutschland zählt zu den EU-Staaten mit einer langen und erfolgreichen Tradition in der betrieblichen Altersvorsorge. Bereits im vorletzten Jahrhundert haben Unternehmen betriebliche Altersvorsorge für ihre Mitarbeiter begründet und bis heute erfolgreich fortentwickelt. Heute bestehen etwa 20,8 Millionen aktive Betriebsrentenanwartschaften, also Anwartschaften, für die im jeweiligen Jahr Beiträge entrichtet bzw. zusätzliche Ansprüche erworben wurden. Etwa 18,1 Millionen Beschäftigte in Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst verfügen über mindestens eine zusätzliche Betriebsrente (bzw. eine entsprechende Anwartschaft) (BMAS, 2019a).
GUT ZU WISSEN
KEIN RÜCKGANG VON SOG.„NORMALARBEITSVERHÄLTNISSEN“ IN DEUTSCHLAND
Sog. „Normalarbeitsverhältnisse“ sind die Regel. Zwischen 2006 und 2018 ist die Zahl abhängig Beschäftigter in einem sog. „Normalarbeitsverhältnis“ um 16 % auf 26,2 Millionen gewachsen, während die flexible Beschäftigung im selben Zeitraum nur um 2 % auf 7,5 Millionen gestiegen ist (Destatis, 2019b). Der Anteil der befristet Beschäftigten an allen abhängig Beschäftigten liegt seit Jahren auf einem niedrigen Niveau unter 10 %. Nach Zahlen des IAB lag er im Jahr 2018 unverändert gegenüber dem Vorjahr bei 8,3 % (IAB-Forum, 2019).
Flexible Beschäftigungsformen spielen auf dem Arbeitsmarkt eine wichtige Rolle: Sie erleichtern den Einstieg in Arbeit und bieten neue Beschäftigungsperspektiven gerade auch für gering Qualifizierte und Langzeitarbeitslose. Zudem befriedigen flexible Beschäftigungsformen oft das Bedürfnis der Beschäftigten nach mehr Flexibilität. Dies gilt insbesondere für Teilzeitarbeit. Diese wird überdurchschnittlich oft von Frauen ausgeübt, wobei über 80 % der teilzeitbeschäftigten Frauen mit ihrer Arbeitszeit zufrieden sind (IAB, 2016). Dennoch gilt es, die Rahmenbedingungen, etwa durch bedarfsgerechte staatliche Kinderbetreuungsmöglichkeiten, zu verbessern, um Frauen auch eine Vollzeittätigkeit oder eine vollzeitnahe Teilzeit zu ermöglichen. Viele Arbeitgeber bieten daher individuelle Arbeitszeitmodelle, Langzeitkonten oder Möglichkeiten zur Arbeit von zu Hause an (DGCN, 2018; New Time: Flexibilität in den Betrieben).