Corona I : Europaweite gegenseitige Anerkennung von COVID‑19-Testergebnissen
Die Mitgliedstaaten der EU haben sich auf einen einheitlichen Rahmen für den Einsatz von Antigen-Schnelltests und die gegenseitige Anerkennung der Ergebnisse von COVID-19-Tests in der gesamten EU verständigt. Die gegenseitige Anerkennung der Ergebnisse von Tests, die von zertifizierten Gesundheitseinrichtungen im Hinblick auf SARS-CoV2-Infektionen durchgeführt werden, ist von entscheidender Bedeutung, um den grenzüberschreitenden Verkehr und die grenzüberschreitende Kontaktnachverfolgung und Behandlung erkrankter Personen zu erleichtern.
Zu den Schlüsselkomponenten dieser Empfehlung zählen die Validierung und gegenseitige Anerkennung von Antigen-Schnelltests und Real-Time-PCR-Tests durch die Mitgliedstaaten, die gemeinsame Nutzung eines standardisierten Datensatzes (mittels einer digitalen Plattform), die Entwicklung einer gemeinsamen Liste von COVID-19-Antigen-Schnelltests, die Prioritätensetzung, in welchen Situationen der Test zum Einsatz kommt (z. B. Kontaktpersonen bestätigter Fälle, Ausbruch-Cluster), und mehr.