Vorschau/Vorschau/Impressum Ausgabe 4/2021
Sachbezüge
Auf dieses BMF-Schreiben hat die Entgeltabrechnung lange gewartet: Am 13.04.2021 wurde rund 15 Monate nach Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelungen zur Abgrenzung einer Geldleistung von einer Sachleistung das lang ersehnte Schreiben vom Bundesministerium der Finanzen zu diesem Thema veröffentlicht. Bereits der Entwurf vom 12.06.2020 wurde viel diskutiert. Nicht zuletzt, weil über die Auslegung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) in Bezug auf die Ausgabe von System- oder Sachbezugskarten zwingend eine Klarstellung nötig war.
Stufenweise Wiedereingliederung
Für Arbeitnehmer, die längerfristig arbeitsunfähig erkrankt sind, muss der Arbeitgeber ab einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als sechs Wochen innerhalb von 12 Kalendermonaten das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) initiieren. Weniger bekannt ist das Verfahren der stufenweisen Wiedereingliederung, wodurch langzeiterkrankten Arbeitnehmern ermöglicht werden soll, wieder besser in das Erwerbsleben eingegliedert zu werden.
Insolvenzsicherung durch den PSVaG
Für Leistungen der betrieblichen Altersversorgung besteht in Deutschland eine Insolvenzsicherung. Träger der Insolvenzsicherung ist laut § 14 Betriebsrentengesetz (BetrAVG) der Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG). Der PSVaG übernimmt die Gewährleistung der betrieblichen Altersversorgung für den Fall der Insolvenz eines Arbeitgebers.
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