Ausbildungsordnung : Ausbildung für Zahnmedizinische Fachangestellte modernisiert
Das Betätigungsfeld der Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) ist breit gefächert: von der Assistenz in der zahnmedizinischen Gesundheitsprävention und -versorgung über die individuelle Betreuung von Patientinnen und Patienten, den Einsatz medizintechnischer Instrumente und digitaler Geräte bis hin zu kaufmännischen Arbeitsprozessen. Die fortschreitende Digitalisierung macht auch vor den Zahnarztpraxen nicht Halt und schlägt sich zum Beispiel verstärkt beim Röntgen, beim Erstellen von Abformungen, in den Arbeitsprozessen oder bei den Leistungsabrechnungen nieder.
Daher hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) gemeinsam mit den zuständigen Bundesministerien sowie den Sozialpartnern und Sachverständigen aus der betrieblichen Praxis im Auftrag der Bundesregierung die Berufsausbildung für die Zahnmedizinischen Fachangestellten modernisiert.
Besondere Bedeutung findet in der neuen Ausbildungsordnung das „Durchführen von Hygienemaßnahmen und Aufbereiten von Medizinprodukten“. Zahnmedizinische Fachangestellte setzen Hygienemaßnahmen für diagnostische und therapeutische zahnmedizinische Maßnahmen um und gewährleisten somit die erforderliche Patientensicherheit. Auf Grundlage der Risikobewertung und Einstufung von Medizinprodukten führen sie auch Verfahren zur Aufbereitung von Medizinprodukten durch und können diese für den erneuten Einsatz freigeben. Die Aufbereitung und Freigabe von Medizinprodukten ist auch im ersten Teil der „Gestreckten Abschlussprüfung“ verankert worden.
Mit derzeit jährlich über 13.000 neuen Ausbildungsverträgen zählt die Berufsausbildung zur Zahnmedizinischen Fachangestellten zu den am stärksten nachgefragten dualen Ausbildungsberufen in Deutschland. Besonders viele Frauen entscheiden sich für diesen Berufsweg. Im Anschluss an die Ausbildung existieren vielfältige Angebote für Fortbildungen, zum Beispiel in der zahnmedizinischen Assistenz, der Praxisorganisation, der Abrechnung von Leistungen oder im Qualitätsmanagement. Zudem können sich Zahnmedizinische Fachangestellte zum/zur Geprüften Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen weiterbilden.
Die neue Ausbildungsordnung für Zahnmedizinische Fachangestellte und der von der Kultusministerkonferenz (KMK) für den schulischen Teil der dualen Ausbildung entwickelte Rahmenlehrplan treten zum 01.08.2022 in Kraft.
Weitere Informationen unter www.bibb.de/neue-berufe