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Ausbildungsordnung : Ausbildung für Zahnmedizinische Fachangestellte modernisiert

KurzmeldungenMagazin
Lesezeit 1 Min.

Das Betätigungsfeld der Zahnmedizi­nischen Fachangestellten (ZFA) ist breit gefächert: von der Assistenz in der zahn­medizinischen Gesundheitsprävention und -versorgung über die individuelle Betreuung von Patientinnen und Patien­ten, den Einsatz medizintechnischer Ins­trumente und digitaler Geräte bis hin zu kaufmännischen Arbeitsprozessen. Die fortschreitende Digitalisierung macht auch vor den Zahnarztpraxen nicht Halt und schlägt sich zum Beispiel verstärkt beim Röntgen, beim Erstellen von Abfor­mungen, in den Arbeitsprozessen oder bei den Leistungsabrechnungen nieder.

Daher hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) gemeinsam mit den zuständigen Bundesministerien sowie den Sozialpartnern und Sach­verständigen aus der betrieblichen Praxis im Auftrag der Bundesregie­rung die Berufsausbildung für die Zahnmedizinischen Fachangestellten modernisiert.

Besondere Bedeutung findet in der neuen Ausbildungsordnung das „Durchführen von Hygienemaß­nahmen und Aufbereiten von Medi­zinprodukten“. Zahnmedizinische Fachangestellte setzen Hygiene­maßnahmen für diagnostische und therapeutische zahnmedizinische Maßnahmen um und gewährleisten somit die erforderliche Patientensi­cherheit. Auf Grundlage der Risi­kobewertung und Einstufung von Medizinprodukten führen sie auch Verfahren zur Aufbereitung von Medi­zinprodukten durch und können diese für den erneuten Einsatz freigeben. Die Aufbereitung und Freigabe von Medizinprodukten ist auch im ersten Teil der „Gestreckten Abschlussprü­fung“ verankert worden.

Mit derzeit jährlich über 13.000 neuen Ausbildungsverträgen zählt die Berufsausbildung zur Zahnmedizinischen Fachangestellten zu den am stärksten nachgefragten dualen Ausbildungsbe­rufen in Deutschland. Besonders viele Frauen entscheiden sich für diesen Be­rufsweg. Im Anschluss an die Ausbil­dung existieren vielfältige Angebote für Fortbildungen, zum Beispiel in der zahnmedizinischen Assistenz, der Pra­xisorganisation, der Abrechnung von Leistungen oder im Qualitätsmanage­ment. Zudem können sich Zahnme­dizinische Fachangestellte zum/zur Geprüften Fachwirt/-in im Gesund­heits- und Sozialwesen weiterbilden.

Die neue Ausbildungsordnung für Zahnmedizinische Fachangestellte und der von der Kultusministerkonferenz (KMK) für den schulischen Teil der dualen Ausbildung entwickelte Rah­menlehrplan treten zum 01.08.2022 in Kraft.

Weitere Informationen unter www.bibb.de/neue-berufe

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