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Der Steuerberater empfiehlt : Erholungsförderung und Stressabbau der Arbeitnehmer

Lesezeit 2 Min.
Eine Frau praktiziert Achtsamkeitsmeditation inmitten des Chaos und findet symbolisch Frieden und Konzentration trotz eines gewaltigen Stapels an Papierkram und Aufgaben im Zusammenhang mit Humanressourcen.

Unser Arbeitsalltag wird immer komplexer und die Dynamik der Veränderungen hat gerade in den letzten zwei Jahren an Fahrt aufgenommen. Wir sind darauf ange­wiesen, auch zu ungewöhnlichen Zei­ten arbeiten zu können. Durch die fortschreitende Digitalisierung und den Einsatz moderner Technik wird es uns ermöglicht, zu jeder Zeit erreich­bar und im Einsatz zu sein. Dass dies auch schnell zu einer geistigen und körperlichen Überforderung führen kann, ist klar.

Dadurch hat die Frage, wie man als Arbeitgeber seine Arbeitnehmer beim Stressabbau unterstützen und zu ihrer Erholung beitragen kann, weiter an Bedeutung gewonnen. Mit diesem Artikel möchten wir Ihnen verschie­dene Möglichkeiten aufzeigen, wie man dabei auch noch Steuern und Sozialabgaben sparen kann.

Zusätzliches Urlaubsgeld durch Erholungsbeihilfen

Zum Beispiel können Sie den Urlaub Ihrer Arbeitnehmer finanziell bezuschussen.

In der Praxis wenig bekannt ist die Möglichkeit der Gewährung von Erho­lungsbeihilfen. Diese sind zwar grund­sätzlich steuerpflichtig, können aber unter Einhaltung bestimmter Voraus­setzungen mit 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchen­steuer pauschal versteuert werden. Die Pauschalversteuerung führt zur Sozialversicherungsfreiheit, wodurch dem Arbeitnehmer der Betrag also brutto für netto zufließt.

Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn der Arbeitgeber den Betrag in zeitlicher Nähe zum Urlaub des Arbeitnehmers auszahlt und sich an folgende Höchstbeträge je Kalender­jahr hält:

  • für den Arbeitnehmer selbst 156 Euro
  • für dessen Ehegatten 104 Euro
  • und für jedes Kind bis 18 bzw. 25 Jahre 52 Euro

Für einen verheirateten Arbeitnehmer mit zwei Kindern können Sie also eine pauschal versteuerte Erholungsbei­hilfe in Höhe von insgesamt 364 Euro zahlen. Wofür der Arbeitnehmer den Betrag dann ausgibt, bleibt ihm über­lassen.

Stressabbau ist Gesundheits­förderung und steuerlich begünstigt

Eine weitere Möglichkeit, um Ihren Arbeitnehmern Hilfe zum Stressab­bau zu ermöglichen, bietet sich über die Steuerbefreiungsvorschrift der Gesundheitsförderung.

Danach können Sie insgesamt bis zu 600 Euro pro Jahr und Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei in dessen Gesunderhaltung zum Bei­spiel mittels Stressprävention inves­tieren. Die Möglichkeiten sind hierbei vielfältig. Zum Beispiel fallen Aufwen­dungen für Kurse zur Bewältigung der alltäglichen Belastungen, Yoga- und Entspannungs-Kurse oder Massagen unter die Steuerbefreiungsvorschrift.

Die Leistungen, in die investiert wird, müssen allerdings zertifiziert sein und hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderun­gen der Sozialversicherung genügen.

Aufwendungen für Wellness sind nicht begünstigt

Können Sie als Arbeitgeber Ihren Arbeitnehmern auf diesem Wege auch mit einem Wellness-Kurzurlaub oder einem Gutschein für ein Wellness-Hotel steuerbegünstigt etwas Gutes tun? Leider nein.

Diese Leistungen sind vom Gesetz­geber von der vorgenannten Befrei­ungsvorschrift ausgenommen und grundsätzlich steuer- und sozialversi­cherungspflichtig.

Sie haben hierbei lediglich die Mög­lichkeit, die Lohnsteuer nach § 37b Einkommensteuergesetz (EStG) mit 30 Prozent zuzüglich Solidaritätszu­schlag und Kirchensteuer pauschal zu besteuern. Das müssen Sie dann aller­dings für alle Arbeitnehmer einheit­lich entscheiden und es befreit nicht von der Sozialversicherungspflicht.

Unser Fazit: Stressabbau ist in der heu­tigen Zeit ein wichtiges Thema. Nutzen Sie die Möglichkeiten der steuerfreien Gesundheitsförderung und der pauschal versteuerten Erholungsbeihilfen, um Ihre Arbeitnehmer beim Abschalten und Entspannen zu unterstützen. Damit können Sie Ihren Arbeitnehmern etwas Gutes zukommen lassen, Steuern und Sozialabgaben sparen und ganz neben­bei helfen Sie Ihren Arbeitnehmer auch noch dabei, stressbedingten Erkrankun­gen vorzubeugen.

Sabine Boldt, DIERKES PARTNER

Erholungsförderung 2
Erholungsförderung 2

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