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Maßnahmenpaket : EU plant Sozialschutz für Plattformarbeiter

KurzmeldungenMagazin
Lesezeit 1 Min.

Die Europäische Kommission möchte einen europaweit gültigen Rahmen für den Zugang zum Sozialschutz und die Arbeitsrechte von Plattformbeschäftig­ten schaffen.

Maßnahmenpaket
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Dazu stellte sie ein Maß­nahmenpaket vor, das unter anderem die Tariffähigkeit von Solo-Selbststän­digen ermöglichen soll. Das betrifft auch Selbstständige, die auf digitalen Arbeitsplattformen tätig sind.

Ein Richtlinienvorschlag enthält unter anderem Kriterien zur Bestim­mung des Beschäftigungsstatus. Diese sollen klarstellen, wann eine Platt­form als Arbeitgeber agiert und Platt­formbeschäftigte Arbeitnehmende sind. Sie sind dann sozialversiche­rungspflichtig, das heißt, für sie gelten Regelungen zum Arbeitszeit- und Gesundheitsschutz.

Sie haben Anspruch auf bezahlten Urlaub oder verbesserten Zugang zum Schutz vor Arbeitsunfällen.

Zudem regelt der Vor­schlag die Umkehr der Beweislast. Demnach müssen Arbeitgebende ggf. nachweisen, dass kein Arbeitsverhält­nis vorliegt.

Die Spitzenorganisationen der deut­schen Sozialversicherung haben das Vorhaben begrüßt. Die Umsetzung hängt jetzt davon ab, auf welche Rege­lungen sich das Europäische Parla­ment und die Mitgliedstaaten einigen werden.

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