Maßnahmenpaket : EU plant Sozialschutz für Plattformarbeiter
Die Europäische Kommission möchte einen europaweit gültigen Rahmen für den Zugang zum Sozialschutz und die Arbeitsrechte von Plattformbeschäftigten schaffen.

Dazu stellte sie ein Maßnahmenpaket vor, das unter anderem die Tariffähigkeit von Solo-Selbstständigen ermöglichen soll. Das betrifft auch Selbstständige, die auf digitalen Arbeitsplattformen tätig sind.
Ein Richtlinienvorschlag enthält unter anderem Kriterien zur Bestimmung des Beschäftigungsstatus. Diese sollen klarstellen, wann eine Plattform als Arbeitgeber agiert und Plattformbeschäftigte Arbeitnehmende sind. Sie sind dann sozialversicherungspflichtig, das heißt, für sie gelten Regelungen zum Arbeitszeit- und Gesundheitsschutz.
Sie haben Anspruch auf bezahlten Urlaub oder verbesserten Zugang zum Schutz vor Arbeitsunfällen.
Zudem regelt der Vorschlag die Umkehr der Beweislast. Demnach müssen Arbeitgebende ggf. nachweisen, dass kein Arbeitsverhältnis vorliegt.
Die Spitzenorganisationen der deutschen Sozialversicherung haben das Vorhaben begrüßt. Die Umsetzung hängt jetzt davon ab, auf welche Regelungen sich das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten einigen werden.