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Editorial

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Lesezeit 1 Min.
Eine selbstbewusste Person in einem eleganten Anzug, die vor einem dunklen Hintergrund auf einem Sofa sitzt und ein Gefühl von Professionalität und Gelassenheit im Personalbereich ausstrahlt.

Heiße Tage

Liebe Leserinnen und Leser,

der Sommer ist da und mit ihm die heißen Tage. Nach den Darstellungen des Deutschen Wetterdienstes ist ein heißer Tag ein Tag, an dem das Maximum der Lufttemperatur bei 30 Grad Celsius oder darüber liegt. Früher wurden solche heißen Tage oft auch als tropische Tage bezeichnet. Doch nicht nur klimatisch liegen heiße Tage vor uns, auch im politischen Berlin geht es heiß her.

Im Juni soll das Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz (PUEG) in Kraft treten. Der Bundestag hat den Gesetzesentwurf in zweiter und dritter Lesung am 26.05.2023 verabschiedet. Mit dem Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz sind Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen auf den Weg gebracht worden. Zur Absicherung bestehender Leistungsansprüche gegenüber der sozialen Pflegeversicherung und zur Finanzierung der im Rahmen dieser Reform vorgesehenen Leistungsanpassungen wird der reguläre Beitragssatz zur Pflegeversicherung zum 01.07.2023 um 0,35 Prozentpunkte angehoben. Ebenfalls zum 01.07.2023 wird der Beitragssatz nach der Kinderzahl differenziert. Dies dient der Umsetzung eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 07.04.2022.

Nach langer Zeit des Wartens hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 18.04.2023 den Referentenentwurf zum Arbeitszeitgesetz vorgelegt. Damit nimmt es nun die Pflicht von Arbeitgebern zur Arbeitszeiterfassung in das Arbeitszeitgesetz auf, die bereits vom Bundesarbeitsgericht (BAG) durch seine Entscheidung vom 13.09.2023 festgestellt worden war. Das BAG hatte sich seinerseits an den Vorgaben des europäischen Arbeitszeitrechts und dem Stechuhr-Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 14.05.2019 orientiert, das bereits damals insbesondere bei Arbeitgebern für Aufsehen und Unsicherheit gesorgt hatte. Der Referentenentwurf sieht grundsätzlich die elektronische Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aller Arbeitnehmer vor. Elektronisch kann nach dem Entwurf auch die Nutzung eines herkömmlichen Tabellenkalkulationsprogramms bedeuten. Die Beratungen zu diesem Gesetzesentwurf sind noch nicht abgeschlossen.

Unsere Experten blicken in dieser Ausgabe auf die weiteren Themen und Herausforderungen im Bereich der Entgeltabrechnung.

Es bleibt spannend, und wir informieren Sie in gewohnter Weise über wichtige Änderungen und aktuelle Themen.

unterschrift Markus Stier

Genießen Sie den Sommer, kühle Drinks und die aktuelle Ausgabe.

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