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EU-Binnenmarkt : Neue EU-Regeln erleichtern Verkauf von Waren

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Ein Miniatur-Einkaufswagen auf einer blauen Oberfläche mit verstreuten gelben Sternen, der ein verspieltes oder skurriles Konzept im Zusammenhang mit Einkaufen oder Konsum suggeriert.

Seit dem 19. April gelten vereinfachte Regeln für die gegenseitige Anerkennung von Waren im europäischen Binnenmarkt, mit denen Unternehmen ihre Produkte unbürokratischer in ganz Europa verkaufen können. Nach dem gestärkten Prinzip der gegenseitigen Anerkennung ist der Verkauf von Produkten im gesamten Binnenmarkt erlaubt, wenn sie in einem EU-Land rechtmäßig verkauft werden.

Nach der neuen Verordnung über die gegenseitige Anerkennung von Waren können Unternehmen eine freiwillige „Erklärung zur gegenseitigen Anerkennung“ vorlegen, um gegenüber zuständigen nationalen Behörden nachzuweisen, dass ihre Produkte in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig verkauft werden.

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