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Aus der XING-Gruppe : Ist Outsourcing der Megatrend?

Outside, resource und using – die Nutzung externer Ressourcen! Tatsächlich gibt es unterschiedliche Formen von Outsourcing. Beispielsweise kann ein Aufgabenbereich an ein Tochterunternehmen übertragen werden oder man lagert nur einen Prozess aus. Viele große Konzerne, aber auch kleine mittelständische Unternehmen lagern zum Beispiel ihre Entgeltabrechnung aus.

Lesezeit 2 Min.
Gestapelte Münzen im Vordergrund mit verschwommenen Humanressourcen- oder Personalmanagement-Karten im Hintergrund.
Ist Outsourcing der Megatrend

Aber Achtung! Auf den ersten Blick ist es vielleicht eine Win-win-Situation für alle Beteiligten, aber trotzdem sollten vorweg alle Vor- und Nachteile bedacht werden. Schließlich ist nicht alles Gold, was glänzt. Gerade die Entgeltabrechnung ist kein standardisierter Prozess, den jeder so einfach übernehmen kann. Entgeltabrechnung ist komplex und individuell.

Vorteile wie Zeitersparnis, die Verringerung von Risiken oder Kostensenkung sprechen für die Auslagerung. Nachteilig sind aber der höhere Kommunikationsbedarf und die Abhängigkeit vom Dienstleister, weil die Aufgaben in anderen Händen liegen. Wenn etwas ausgelagert wird, bedeutet das meist auch für die festen Mitarbeiter, dass sie den Kürzeren ziehen – keine Weiterbildungen oder das Streichen von Stellen. Wichtig ist daher, sich nicht zu schnell für das Auslagern zu entscheiden, sondern Vor- und Nachteile abzuwägen.

Auch in unserer XING-Gruppe beschäftigte sich ein Mitglied mit dem Outsourcing der Entgeltabrechnung.

Hintergrund und Fragen zum Thema HR-/Payroll-Outsourcing:

Das Mitglied ist nicht selbst in der Entgeltabrechnung „zu Hause“. Nun fragte es unsere Community, ob jemand die Entgeltabrechnung ausgelagert habe und, wenn ja, ob noch andere Leistungen wie beispielsweise Reisekostenabrechnung und Zeitwirtschaft durch einen Dienstleister erbracht werden.

Die Antworten waren fast alle gleich. Mehrere kennen es, wenn die Entgeltabrechnung ausgelagert wird. Sie haben selbst verschiedene Kunden abgerechnet oder Neukunden-Projekte betreut. Die Auslagerung von weiteren Aufgaben ist möglich. Aber welcher Anbieter beziehungsweise welche Software, hängt von den Anforderungen des Unternehmens ab.

Die Rückholung ins eigene Unternehmen wurde auch erwähnt, es wird sogar sehr positiv gesehen. Wenn alles in anderen Händen liegt, darf nichts schiefgehen. Definieren wir die Aufgaben oder die Bereiche nicht richtig oder beleuchten wir die Risiken im Vorfeld falsch, ist Outsourcing nicht der beste Weg. Was sind Ihre Erfahrungen? Kommen Sie in die XING-Gruppe und tauschen Sie sich mit uns aus.

Stapel von Münzen, die neben einem Stift immer höher werden, mit Papierkram und einem offenen Taschenrechner im Hintergrund, der die Finanzbuchhaltung oder das Personalmanagement symbolisiert.
Ist Outsourcing 2

Anderes Thema: Abrechnung eines Hinterbliebenenbezugs

Es geht konkret darum, dass eine Hinterbliebene noch zwei Monatsgehälter erhält. Der Payroll-Dienstleister ist der Ansicht, dass die Abrechnung über das Zahlstellenmeldeverfahren erfolgen muss. Das Mitglied ist der Meinung, dass die Zahlstelle nur in Frage kommt, wenn der verstorbene Mitarbeiter bereits Rentner gewesen wäre. Die Antwort der Experten folgte prompt.

Wenn der Witwe ein Sterbegeld ohne Anspruch auf eine laufende Hinterbliebenenversorgung gezahlt wird, handelt es sich mangels Versorgungscharakter der Zahlung nicht um einen Versorgungsbezug. Anderes ist es, wenn mit der möglicherweise als „Sterbegeld“ bezeichneten Leistung ein Anspruch auf eine laufende Hinterbliebenenversorgung abgefunden wurde (ohne oder mit anschließender laufender Hinterbliebenenversorgung), dann handelt es sich um einen Versorgungsbezug in Form einer Kapitalabfindung. Andere Quellen und Nachschlagewerke zu dieser Thematik sind der gleichen Auffassung.

Der Experte selbst hat zumindest mit verschiedenen Einzugsstellen klären können, dass sowohl das Sterbegeld im öffentlichen Dienst (TVöD, TV-L) als auch nach dem Metall-Tarifvertrag keinen Versorgungsbezug darstellt. Nachträglich gab es auch noch den Hinweis, dass das Sterbegeld ein steuerlicher Versorgungsbezug ist, in der Regel jedoch keine beitragspflichtige Einnahme i. S. d. § 229 Sozialgesetzbuch (SGB) V (sozialversicherungsrechtlicher Versorgungsbezug).

Janette Rosenberg

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