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Vorschau/Impressum Ausgabe 5/2021

Special
Lesezeit 1 Min.
Eine Person, die im Bett liegt, ein Smartphone hält und die andere Hand in einer Geste auf die Stirn legt, die auf Sorgen, Stress oder Kopfschmerzen schließen lässt, möglicherweise besorgt über Probleme im Zusammenhang mit der Personalverwaltung.
Das Bild zeigt einen Screenshot einer „Impressum“-Seite, einer gesetzlich vorgeschriebenen Eigentums- und Urheberangabe, die typischerweise auf deutschsprachigen Websites enthalten ist. Die Seite bietet Kontaktdaten und Informationen zu

Alkohol und Drogen, Teil 2 – Gefahren und Prävention

Die Einnahme von Alkohol und Drogen hat unter anderem Auswirkungen auf das Beurteilungsvermögen und die Reaktionsgeschwindigkeit und kann zur Selbstüberschätzung führen. Das gilt teilweise auch noch für erhebliche Zeiträume nach dem Konsum. Im ersten Teil der Serie haben wir die Wirkungen und die Verbreitung der verschiedenen Drogen vorgestellt. Im zweiten Teil beschreibt unser Autor die Gefahren und Präventionsmöglichkeiten.

Sozialversicherungsmeldungen richtig erstatten

Die Sozialversicherungsmeldungen dürfen nur mittels der elektronischen Datenübermittlung abgegeben werden. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten. Unser Autor verrät in seinem Beitrag, wie Sie die Sozialversicherungsmeldungen richtig erstatten.

Stufenweise Wiedereingliederung

Für Arbeitnehmer, die längerfristig arbeitsunfähig erkrankt sind, muss der Arbeitgeber ab einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als sechs Wochen innerhalb von zwölf Kalendermonaten das betriebliche Wiedereingliederungsmanagement (BEM) initiieren. Weniger bekannt ist das Verfahren der stufenweisen Wiedereingliederung, wodurch langzeiterkrankten Arbeitnehmern ermöglicht werden soll, besser wieder in das Erwerbsleben eingegliedert zu werden.

 

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