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Lohnsteuer- und beitragsrechtliche Beurteilung : Mehrere Gutscheine in einem Monat

Gelegentlich kommt es vor, dass Arbeitnehmer*innen in einem Monat in einem Unternehmen mehrere Sachbezüge erhalten, beispielsweise einen Tankgutschein und ein Jahreslos für einen guten Zweck. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wie beides steuer- und beitragsrechtlich zu bewerten ist.

Lesezeit 2 Min.

Ein Sachbezug liegt vor, wenn der/die Arbeitnehmer*in von seinem Chef stattdessen kein Bargeld verlangen kann. Mit Gutscheinen oder Geldkarten kann der/die Arbeitnehmer*in dann ausschließlich Waren oder Dienstleistungen vom Arbeitgeber beziehen.

Von Geldleistungen ist beispielsweise auszugehen, wenn nicht der/die Arbeitgeber*in eine Kranken-, Krankentagegeld- oder Pflegeversicherung für den Arbeitnehmer*in abschließt, sondern der/die Arbeitnehmer*in selbst und dafür eine Zahlung vom Arbeitgeber*in erhält. Die Zahlung des Arbeitgebers ist außerdem mit der Auflage verbunden, dass der/die Arbeitnehmer*in mit einem vom Arbeitgeber*in benannten Unternehmen einen Versicherungsvertrag schließt.

Eine Geldleistung liegt vor, wenn es sich um Gutscheine oder Geldkarten handelt, die nicht ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen bei dem/der Arbeitgeber*in oder bei einem Dritten berechtigen. Stets als Geldleistung zu behandeln sind daher insbesondere Gutscheine oder Geldkarten, die über eine Barauszahlungsfunktion oder über eine eigene IBAN verfügen, für Überweisungen (z. B. PayPal) oder für den Erwerb von Devisen (z. B. Pfund, US-Dollar, Schweizer Franken) verwendet werden können oder als generelles Zahlungsinstrument hinterlegt werden können.

Von einem steuerfreien Auslagenersatz ist auszugehen, wenn der/die Arbeitnehmer*in Ausgaben für Rechnung des Arbeitgebers tätigt und diese von ihm ersetzt werden. Kein steuerfreier Auslagenersatz liegt vor, wenn die Waren oder Dienstleistungen für den privaten Gebrauch des/der Arbeitnehmer*in bestimmt sind. Der Zufluss des Sachbezugs erfolgt bei einem Gutschein oder einer Geldkarte, die bei einem Dritten einzulösen sind, im Zeitpunkt der Hingabe und bei Geldkarten frühestens im Zeitpunkt der Aufladung des Guthabens.

Mehrere Gutscheine
Mehrere Gutscheine

Aber wie verhält es sich, wenn ein/e Arbeitnehmer*in von ihrer/n Arbeitgeber*in in einem Monat zwei Sachbezüge erhält, beispielsweise einen Tankgutschein in Höhe von 50 Euro und ein Jahreslos von „Aktion Mensch“ über 18 Euro? Kann man in einem solchen Fall den Sachbezug (Jahreslos) in Höhe von 18 Euro pauschal versteuern und den Tankgutschein in Höhe von 50 Euro lohnsteuer- und beitragsfrei belassen? Fallen für das Jahreslos in Höhe von 18 Euro zusätzlich Sozialversicherungsbeiträge an?

Arbeitgeber*in können ihrer/n Mitarbeiter*innen Sachbezüge, wie beispielsweise Tankgutscheine, zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn zukommen lassen. Sofern der monatliche Wert des Gutscheins die Freigrenze von 50 Euro nicht übersteigt und die Steuerfreiheit durch das Finanzamt festgestellt wurde, führt das auch zur Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung.

Bei dem gewährten Jahreslos der „Aktion Mensch“ handelt es sich nicht um einen Gutschein, sodass dieser Wert „als geldwerter Vorteil“ der Beitragspflicht in der Sozialversicherung zu unterwerfen ist. Inwiefern in einem solchen Fall eine Pauschalversteuerung möglich ist, wäre durch das zuständige Finanzamt zu klären.

 

Ulrich Frank, Sozialversicherungsfachwirt und Wirtschaftsjournalist

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