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Editorial 6/2019

Markus MattEditorial
Lesezeit 1 Min.

DER SPUK IST NICHT VORBEI

Liebe Leserinnen und Leser,

Prüfer sind nie gern gesehen, auch wenn man eigentlich ein gutes Gewissen hat. Bei den Prüfern des Finanzamtes ist die Angst besonders groß, die Zahl der Lohnsteuer-Außenprüfungen befindet sich seit Jahren auf hohem Niveau. Unsere Autoren Jürgen Heidenreich und Raschid Bouabba weisen Sie auf besonders risikoträchtige Fallen hin und zeigen Ihnen auf, wie Sie sich hierauf am besten vorbereiten.

Ein lächelnder Mann, bekleidet mit einem marineblauen Blazer und einem blauen Hemd, steht an einem Geländer mit einem Kanal und Stadtgebäuden im Hintergrund. Eine Bildunterschrift identifiziert ihn als „Markus Matt, Chefredakteur“.

Überhaupt ist die Entgeltabrechnung ein Leistungssport — zumindest gemessen an den Ansprüchen, die der Gesetzgeber daran geknüpft hat und stetig verfeinert. Dementsprechend häufig sind Abweichungen von der verpflichtenden Theorie und damit verbunden vielstellige Nachforderungen. Abhilfe sollen Risikomanagementsysteme schaffen, welche die wichtigsten Schwachstellen adressieren. Unsere Autorin Alexandra Buba berichtet.

Obwohl die A1-Bescheinigung in den letzten Monaten bereits für Schrecken in vielen Unternehmensabteilungen gesorgt hat, ist der Spuk noch nicht vorbei.

Nach wie vor stellt der Standardfall der grenzüberschreitenden Dienstreise innerhalb der EU Unternehmen vor ungeklärte Fragen. Einige davon beantwortet Ihnen unsere Autorin Dr. Michaela Felisiak. In einem weiteren Beitrag zu diesem Thema zieht unser Autor Lars Maiwald ein halbes Jahr nach dem Start dieses neuen elektronischen Antrags- und Bescheinigungsverfahrens ein erstes Resümee: Welche Herausforderungen bestanden bei der Umsetzung, wie ist der aktuelle Stand und wohin geht die Reise mit dem neuen Verfahren?

Vor einem Jahrzehnt sorgte ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) für Schrecken bei Arbeitgebern und Personalverantwortlichen: Die Luxemburger Richter stellten eine Unverfallbarkeit des gesetzlichen Urlaubsanspruchs bei Arbeitsunfähigkeit fest. Seitdem haben zahlreiche weitere Rechtsprechungen des EuGH sowie des Bundesarbeitsgerichts den gesetzlichen Anspruch der Beschäftigten auf Mindesturlaub zur Erholung deutlich gestärkt. Unser Autor Raschid Bouabba nimmt dies zum Anlass, eine Bestandsaufnahme zu machen und einen kompakten Überblick über die Vielzahl der aktuellen Regelungen zu geben.

Ich wünsche Ihnen eine angenehme Lektüre dieser Ausgabe und grüße Sie auf das Herzlichste.

Ihr Markus Matt

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