Aus der XING-Gruppe : Mitarbeiter befragen
Die aktuelle wirtschaftliche Lage, die Unsicherheiten, die herrschen, und die Herausforderungen, vor denen die Unternehmen stehen: Sind da Mitarbeiterbefragungen sinnvoll?
In der Regel werden Befragungen alle zwei Jahre durchgeführt. Es werden Informationen gesammelt zur Zufriedenheit, Verbundenheit, zu den Abläufen und Strukturen, zur Motivation oder zum Vertrauen. Diese Informationen können dabei helfen, die interne Kommunikation und die Zusammenarbeit zu fördern; sie eignen sich aber auch, um die Führungskultur zu verbessern.
In der aktuellen Krisenzeit fürchten Unternehmen vielleicht, dass es zu negativen Rückmeldungen kommen könnte, aber der Verzicht auf Mitarbeiterbefragungen kann eher zum Verhängnis führen. Mitarbeiter könnten denken, dass nur in guten Zeiten Befragungen stattfinden, und dadurch entsteht unter Umständen Unruhe in der Mannschaft. Daher ist es wichtig, konsequent dabeizubleiben und auch in schweren Zeiten Mitarbeiterbefragungen durchzuführen – das schafft Vertrauen, und wichtige Informationen gehen nicht verloren.
In der XING-Gruppe stellen wir uns regelmäßig Fragen. Zwar keine Fragen wie bei einer Mitarbeiterbefragung, aber solche, die uns bei der täglichen Arbeit begegnen.
Höhe der Entschädigung bei Verdienstausfall nach Infektionsschutzgesetz (IfSG) bei Quarantäne für Schichtmitarbeiter – Erfahrungen
Das Mitglied bekam im letzten Jahr von einem Mitarbeiter der auszahlenden Stelle die Auskunft, dass bei Schichtmitarbeitern in Quarantäne auch die entgangenen Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge zurückgefordert werden dürfen. Diese wurden in der Berechnung als steuer- und sozialversicherungsfrei berücksichtigt. Mittlerweile erhielt das Mitglied auch die ersten positiven Bescheide.
Nun hatte SAP den neuen Fiktivlauf für die Berechnung des entgangenen Entgelts analog dem Kurzarbeitergeld ausgeliefert, wonach das entgangene Nettoentgelt pauschaliert ermittelt wurde. Die entgangenen Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge wurden nicht mehr berücksichtigt.
Das Mitglied möchte gern von unserer Community erfahren, ob jemand Erfahrungen mit Schichtmitarbeitern hat und ob entgangene Zuschläge zurückgefordert werden. Ein Mitglied bestätigte die Aussagen und teilte mit, dass die Schichtzuschläge, die ein Mitarbeiter erhalten hätte, erstattungsfähig sind. Einzubringen sind die Hätte-Zeiten im Fiktivlauf selbst.
Hinweise alga-Competence-Center:
Wenn ein Mitarbeiter im Arbeitsverhältnis für eine bestimmte Schicht mit einer bestimmten Arbeitszeit auf Grundlage eines Schichtplans eingeteilt war und hätte arbeiten müssen, so ist diese Arbeitszeit im Rahmen der Entgeltfortzahlung auszugleichen. Demnach sind die Bezüge fortzuzahlen, die der Mitarbeiter erzielt hätte, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob diese steuer- und beitragspflichtig sind. Auch Zuschläge für Sonn-, Feiertags- oder Nachtarbeit, wenn zu den entsprechenden Zeiten die Arbeit ausgeübt worden wäre, gehören zum fortzuzahlenden Arbeitsentgelt.
Mobiles Zeiterfassungssystem für die Industriebranche
Ein Mitglied teilte mit, dass es einen Mandanten aus der Industriebranche übernehmen werde, wo momentan für ca. 350 Mitarbeiter die Stundenzettel handschriftlich erstellt werden.
Nun soll die manuelle Stundenzettelerfassung auf digital umgestellt werden.
Unser Mitglied fragt nun nach guten mobilen Zeiterfassungssystemen, bei denen die Mitarbeiter die Stunden beim Kunden/bei Projekten/auf Baustellen per App erfassen können. In der App bzw. im Zeiterfassungssystem sollen die üblichen Fehlzeiten eingetragen werden können, aber auch Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit (SFN) sollten berücksichtigt werden (wegen der Schichtarbeit) sowie Überstunden und Überstundenzuschläge. Ebenso wichtig wäre eine Schnittstelle zu LODAS oder Excel, um die Daten einspielen zu können.
Das Mitglied fragt nach Erfahrungen mit mobilen Zeiterfassungssystemen und Empfehlungen für gute Programme. Unsere Community war auch hier hilfreich und hat viele Tipps gegeben. Diese finden Sie in unserer XING-Gruppe.
Janette Rosenberg