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Betriebliche Altersversorgung : Die BVK Zusatzversorgung organisiert die Betriebsrente für 5.800 Arbeitgeber

Die BVK Zusatzversorgung ist die größte kommunale Zusatzversorgungseinrichtung in Deutschland.

Lesezeit 2 Min.
Eine Gruppe professioneller Kollegen in einer hellen Büroumgebung lächelt und schüttelt sich die Hand, mit dem deutschen Text „bestens abgesichert“, was übersetzt „optimal gesichert“ oder „perfekt abgesichert“ bedeutet und auf eine erfolgreiche Vereinbarung oder Partnerschaft hindeutet.

Im Jahr 1940 als Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden (ZKdbG) gegründet, arbeitet die BVK Zusatzversorgung heute zusammen mit den anderen Versorgungswerken der Bayerischen Versorgungskammer (BVK) tatkräftig daran mit, die Altersversorgung von insgesamt knapp 2,4 Millionen Menschen zu sichern. Die Bayerische Versorgungskammer ist eine Oberbehörde des Freistaates Bayern und fungiert als gemeinsames Geschäftsführungs- und Vertretungsorgan ihrer Versorgungseinrichtungen. Unter dem Dach der Bayerischen Versorgungskammer ist sie eine von zwölf öffentlich-rechtlichen Versorgungseinrichtungen und übernimmt die tariflich geregelte betriebliche Altersversorgung für die Beschäftigten ihrer Mitglieder. Diese sind Arbeitgeber des kommunalen öffentlichen und kirchlich-caritativen Dienstes in Bayern und im ehemaligen Regierungsbezirk Pfalz des Bundeslandes Rheinland-Pfalz. Derzeit hat die BVK Zusatzversorgung 5.880 Mitglieder, rund 300.000 Rentner und über 1,5 Millionen Versicherte. Die BVK Zusatzversorgung versteht sich als serviceorientierter Dienstleister, der seinen Mitgliedern bei allen Fragen zur betrieblichen Altersversorgung jederzeit zur Seite steht. Die Umsetzung der tarifvertraglich geregelten Betriebsrente – der Zusatzversorgung – ist die wichtigste Aufgabe der BVK Zusatzversorgung. Zudem bietet sie den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ihrer Mitglieder auch eine freiwillige Versicherung an: die sogenannte PlusPunktRente. Mit ihr können Beschäftigte ihre Altersversorgung durch eigene Beiträge aufstocken und staatliche Fördermöglichkeiten nutzen.

Freiwillige Versicherung (PlusPunktRente)

Die PlusPunktRente der BVK Zusatzversorgung bietet den Versicherten die Möglichkeit, eine eigene zusätzliche Altersvorsorge mit staatlicher Förderung zu betreiben. Sie kann ausschließlich von Beschäftigten der Mitglieder der BVK Zusatzversorgung abgeschlossen werden. Dies ist in vier unterschiedlichen Vertragsvarianten möglich: Als PlusPunktRente mit Riesterförderung, als Entgeltumwandlung, als sog. „freiwillige Arbeitgeber-Höherversicherung“ und als PlusPunktRente ohne staatliche Förderung.

Dadurch, dass die BVK Zusatzversorgung öffentlich-rechtlich organisiert ist, ergeben sich für die Versicherten der PlusPunktRente zahlreiche Vorteile:

  • Keine Verwendung von Zinserträgen für Dividenden oder Gewinnausschüttungen
  • Keine Abschluss- und Vertriebskosten, keine Vermittlungsprovisionen
  • Neutrale Beratung, geringe Verwaltungskosten
  • Sichere Versorgung aus einer Hand (arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente und PlusPunktRente)

Darüber hinaus profitieren die Versicherten der PlusPunktRente auch von der gebündelten Kapitalanlage-Strategie der Bayerischen Versorgungskammer. All diese Faktoren tragen dazu bei, dass die PlusPunktRente der BVK Zusatzversorgung – trotz der andauernden Niedrigzinsphase – konstant gute Renditen erwirtschaften konnte. Sie bietet im Marktvergleich eine hohe garantierte Rentenleistung.

Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Die PlusPunktRente ist als freiwillige Versicherung der BVK Zusatzversorgung für die Beschäftigten des kommunalen öffentlichen Dienstes in Bayern eine attraktive Möglichkeit, zusätzlich für das Alter vorzusorgen. Zudem hat auch der Arbeitgeber, der Mitglied in der BVK Zusatzversorgung ist, einen nicht zu unterschätzenden Vorteil, denn – anders als bei privaten Pensionskassen – werden für Mitglieder von öffentlich-rechtlichen Zusatzversorgungkassen keine Arbeitgeberbeiträge zum Pensionssicherungsverein (PSV) fällig. Dies gilt nicht nur für die arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente, sondern auch für die freiwillige Versicherung (PlusPunktRente).

Informationen unter: www.bvk-zusatzversorgung.de, Telefon 089 9235-7400

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