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Editorial

Markus MattEditorial
Lesezeit 1 Min.

Cinderella 4.0

Liebe Leserinnen und Leser,

wahrscheinlich hat niemand zu Kinderzeiten den Traumberuf des Entgeltabrechners gehabt. Dennoch beschäftigen sich hierzulande mehr als 300.000 Menschen beruflich intensiv mit der „Payroll“ – und das hat gute Gründe. Verbirgt sich hinter dem grauen Image dieses Jobs am Ende doch die Schönheit Cinderellas? Unser Autor Philipp Kinzel öffnet den Vorhang.

Das „Gesetz zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung des Alterseinkommens“ wurde inzwischen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, die Grundrente tritt mit Beginn des kommenden Jahres in Kraft. Ist dieser Starttermin realistisch und was kommt genau auf die Menschen zu? Unser Autor Thomas Fromme bezieht Stellung.

Ein Mann in einem Smart-Casual-Outfit mit blauem Hemd und Blazer steht an einem Geländer mit einer städtischen Uferpromenade im Hintergrund.

Im Moment wird viel über Finanzmärkte, Helikoptergeld und Maßnahmen der Europäischen Zentralbank diskutiert. Aber auch die Altersversorgung – als Lohn eines ausgefüllten Arbeitslebens – sollte dauerhaft sicher sein. Zum 01.01.2021 wird nun der Garantiezins auf 0,50 Prozent gesenkt. Zusätzlich hat ein Donnerschlag des Marktführers die Branche erschüttert. Deshalb lohnt ein Blick hinter die Kulissen der betrieblichen Altersversorgung. Unser Autor Andreas Nareuisch hat genau dies für Sie getan. Corona auf der einen Seite und das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Arbeitszeiterfassung auf der anderen Seite, das passt offenbar nicht gut zusammen.

Tatsächlich aber weisen die Verstöße des Bundesarbeitsministers in eine andere Richtung: Sein Konzept für ein „Mobile-Arbeit-Gesetz“ wurde zwar von Arbeitgeberseite und der Kanzlerin verworfen, indiziert aber, dass mehr Flexibilität künftig tendenziell mit einer strikteren Zeiterfassung einhergeht. Unsere Autorin Alexandra Buba kennt die Details.

Zum 1. Juli 2020 ist das 7. SGB IV-Änderungsgesetz in Kraft getreten. Es enthält angesichts der zunehmenden Digitalisierungswege und Digitalisierungsmöglichkeiten unter anderem zahlreiche Regelungen, die auf eine Anpassung oder Verbesserung bestehender Verfahren in der Sozialversicherung abzielen. Unser Autor Ulrich Frank berichtet.

Neben diesen Themen erwarten Sie im vorliegenden Heft noch viele weitere aktuelle Berichte aus unserer Branche, in der es niemals langweilig wird.

Ich wünsche Ihnen einen guten, einen gesunden und optimistischen November.

Herzliche Grüße

Markus Matt

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