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Unionsrecht : Weniger Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland anhängig

Magazin
Lesezeit 1 Min.
Die deutsche Flagge weht neben der Flagge der Europäischen Union vor dem Hintergrund eines bewölkten blauen Himmels.

Die Zahl der gegen Deutschland anhängigen Vertragsverletzungsverfahren ist per Ende 2019 auf 70 zurückgegangen. Ende 2018 waren es noch 81 gewesen, 2016 noch 91 Verfahren. Das geht aus dem Jahresbericht der Kommission hervor. EU-weit blieb die Zahl der laufenden Vertragsverletzungsverfahren im vergangenen Jahr stabil, wobei es im Vergleich zum Vorjahr über ein Fünftel mehr neue Vertragsverletzungsverfahren gab. Im Jahr 2019 war die Zahl der neuen Verfahren wegen mangelhafter Umsetzung oder Anwendung des EU-Rechts am niedrigsten für Luxemburg, Estland und Litauen, während gegen Spanien, Italien und Griechenland die meisten neuen Verfahren eingeleitet wurden.

Anwendung des EU-Rechts im Jahr 2019: Faktenblatt zu Deutschland – https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/file_import/report-commission-2019-nationalfactsheet-germany_de.pdf

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