Free

Editorial

Editorial
Lesezeit 1 Min.
Ein professionell gekleideter Mann mit Brille sitzt selbstbewusst auf einem Ledersofa vor dunkelblauem Hintergrund, hält eine Zeitschrift zum Thema Personalmanagement in der Hand und lächelt freundlich in die Kamera.

Endspurt!

Liebe Leserinnen und Leser,

der Blick auf den Kalender macht es deutlich, das Jahr neigt sich dem Ende entgegen. Wieder blicken wir auf ereignisreiche Monate zurück. Die Pandemie hat uns noch immer fest im Griff, die Bundestagswahl im September bescherte uns eine neue Bundesregierung und wir sind gespannt auf die Ergebnisse der Sondierungen. Aber erst einmal laufen die Vorbereitungen für den Jahreswechsel, bevor wir uns mit den neuen Vorhaben der Bundesregierung beschäftigen können.

Ein wichtiges Thema zum Jahreswechsel ist der Endspurt beim Betriebsrentenstärkungsgesetz. Mit dem verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss für eingesparte Sozialversicherungsbeiträge richtet sich der Blick auf die Entgeltumwandlungen der Arbeitnehmer. Für Arbeitgeber bedeutet der letzte Schritt der Umsetzung, dass ab dem 01.01.2022 der Arbeitgeberzuschuss gezahlt werden muss, wenn durch die Entgeltumwandlung der Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden.

Aber auch die Umsetzungen aus dem 7. SGB IV-Änderungsgesetz halten uns in der Entgeltabrechnung auf Trab. Die Digitalisierung der Abläufe ist hier ohnehin ein Dauerbrenner. Von der Einführung bis zur Einhaltung des Datenschutzes ist das Thema für Unternehmen ein ständiger Begleiter und wird uns auch im nächsten Jahr weiter beschäftigen.

In der aktuellen LOHN+GEHALT blicken wir aus einem anderen Blickwinkel auf die betriebliche Altersvorsorge und die Entgeltumwandlung. Das Statistische Bundesamt hat sich mit der Verbreitung des Instruments Entgeltumwandlung in der gewerblichen Wirtschaft beschäftigt. In unserem Beitrag zur deskriptiven Analyse auf Basis der Verdienststrukturerhebung erfahren Sie, wie weit das Instrument der Entgeltumwandlung zugunsten der betrieblichen Altersvorsorge genutzt wird. Dazu wird basierend auf der Verdienststrukturerhebung zum einen die Verbreitung der Entgeltumwandlung anhand des Anteils der Beschäftigungsverhältnisse mit Entgeltumwandlung und des Anteils der Entgeltumwandlung an der Bruttolohnsumme der Betriebe gemessen. Zum anderen wird der Anteil der Entgeltumwandlung am individuellen Bruttojahresverdienst bei Beschäftigten mit Entgeltumwandlung in den Mittelpunkt gestellt.

unterschrift Markus Stier

Es erwarten Sie viele spannende Beiträge unserer Experten rund um die Entgeltabrechnung. Ich wünsche Ihnen viel Freude mit dieser Ausgabe.

Diesen Beitrag teilen: