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Arbeitsmarkt : Ein Ausbildungsabbruch wirkt sich negativ auf den Verdienst aus

KurzmeldungenMagazin
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Im Vergleich zu Personen, die ihre Ausbildung abgeschlossen haben, verdienen Personen, die ihre Ausbildung abgebrochen haben, deutlich weniger. Personen, die ihre Ausbildung unterbrochen und ihren Abschluss in einer neuen Ausbildung erworben haben, verdienen ähnlich viel wie Personen, die ihren Abschluss ohne Unterbrechungen erworben haben. Das geht aus einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor, die auf dem „Ausbildungspanel Saarland“ beruht.

Abbrechende verdienen fünf Jahre nach dem ersten Ausbildungsbeginn 5,3 Prozent weniger als Personen, die ihren Abschluss ohne Unterbrechungen erworben haben. Zehn Jahre nach Beginn der ersten Ausbildung steigt der Lohnunterschied auf 7,3 Prozent.

Unterbrechende verdienen hingegen ähnlich viel wie Personen, die ihren Abschluss ohne Unterbrechungen erworben haben. „Vorzeitige Vertragslösungen sind nicht per se mit Nachteilen verbunden. Sie bieten die Möglichkeit, die ursprüngliche Berufswahlentscheidung zu überdenken und sich beruflich neu zu orientieren und damit auch Erwerbskarrieren neu auszurichten“, erklärt IAB-Forscherin Gabriele Wydra-Somaggio. Darüber hinaus sind Abbrechende oft kürzer beschäftigt als Unterbrechende und Personen, die ihren Abschluss ohne Unterbrechungen erworben haben.

Auszubildende, deren Vertrag gelöst wird, absolvierten die Ausbildung eher in kleinen Betrieben und in Betrieben, die ihre Auszubildenden seltener nach der Ausbildung weiterbeschäftigen sowie sich weniger im Bereich der Berufsausbildung engagieren.

Insgesamt wurde jeder fünfte der zwischen 1999 und 2002 geschlossenen Ausbildungsverträge vorzeitig gelöst. Nach der vorzeitigen Vertragslösung begannen vier Prozent aller Auszubildenden eine neue Ausbildung und schlossen diese erfolgreich ab. 15 Prozent dagegen verließen das Ausbildungssystem bis 2018 ohne formalen Berufsabschluss.

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Die Studie beruht auf dem „Ausbildungspanel Saarland“, das ausbildungs- und erwerbsbiografische Informationen zu Personen enthält, die zwischen 1999 und 2002 mindestens einen Tag in einem Betrieb im Saarland in einem Ausbildungsverhältnis standen.

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