Gesamtvergütungskonzepte der Zukunft : Welchen unwiderstehlichen Nutzen haben steueroptimierte Gesamtvergütungskonzepte?
„Nachhaltiger Unternehmenserfolg in Zeiten der Veränderung setzt proaktives Handeln zwingend voraus.“ Was hat kleine und mittlere Unternehmen bislang daran gehindert, eine zukunftsweisende steueroptimierte Personalkosten- und Gehaltsberatung in Anspruch zu nehmen? Unkenntnis, Bedenken vor der Komplexität, Verwaltungsaufwand und die Angst vor Haftung führen zu einer gefährlichen Handlungsstarre. Aufklärung tut not.
In jedem Unternehmen stellen Personalkosten einen erheblichen Kostenfaktor dar. Gleichzeitig kann aber gerade die Höhe der Personalkosten durch gezielte strategische Konzeption erheblich beeinflusst werden. Personalkostenplanung ist also eine Einflussgröße, die für jedes Unternehmen zum Erfolgsfaktor werden kann.
Die Positionierung eines Unternehmens als attraktiver Arbeitgeber ist in Zeiten immer knapper werdender Personalressourcen deshalb von elementarer Bedeutung. Andererseits müssen Lohnkosten und insbesondere Lohnzusatzkosten zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit in engen Grenzen gehalten werden. In der Unternehmenspraxis finden sich daher mannigfaltige Ansätze für attraktive, steueroptimierte Gesamtvergütungskonzepte.
Existenzielle Herausforderungen nahezu aller KMU
- Wie positioniere ich mich als attraktiver Arbeitgeber?
- Wie werde ich zu einer unwiderstehlichen Arbeitgebermarke?
- Wie erhöhe ich systematisch meine Eigenkapitalquote?
- Wie finde ich qualifizierte Mitarbeiter und halte diese im Unternehmen?
- Wie finde ich neue Azubis?
- Wie kann ich Mitarbeiter dauerhaft intrinsisch motivieren?
- Wie senke ich Lohnzusatzkosten nachhaltig und biete meinen Mitarbeitern dennoch gleichzeitig mehr verfügbares Netto-Einkommen?
- Wie finanziere ich ohne nennenswerten Mehraufwand betriebliche Sozialleistungen in meinem Unternehmen?
- Wie erlange ich auch in Krisenzeiten finanzielle Stabilität und baue diese weiter aus?
- Wie kompensiere ich beim Kurzarbeitergeld ohne großen finanziellen Aufwand das für das Betriebsklima schädliche Netto-Minus bei Arbeitnehmern?
- Wie kompensiere ich intelligent die finanziellen Nachteile bei Arbeitnehmern durch Arbeiten im Homeoffice?
- Wie kann ich Homeoffice-Arbeitsplätze finanziell attraktiv gestalten?
- Wie sichere ich den Transfer von Know-how an die nächste Generation in meinem Unternehmen?
„Die klassische Lohnbuchhaltung hat de facto ausgedient“
Unwiderstehliche steueroptimierte Gesamtvergütungskonzepte garantieren eine attraktive Entlohnung und geben gleichzeitig einen intrinsischen Leistungsanreiz.
Basis eines standardisierten zukunftsweisenden Vergütungs- und Versorgungskonzepts ist die systematische Nutzung von zahlreichen einkommensteuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Privilegien, durch die – bei unverändertem Gesamtvergütungsanspruch des Arbeitnehmers – der zu versteuernde und beitragspflichtige Teil von Lohn und Gehalt im betriebswirtschaftlich bezahlbaren Rahmen gehalten werden kann.
Win-win-Situation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch betriebswirtschaftliche Beratung
Betriebswirtschaftliche Beratung heißt, Optimierungspotenziale zu erkennen und aufzuzeigen. Bei der Lohn- und Gehaltsoptimierung geht es nicht darum, dem Arbeitnehmer weniger Arbeitslohn zukommen zu lassen.
Im Gegenteil. Das steueroptimierte Vergütungskonzept soll eine attraktive Entlohnung garantieren und gleichzeitig einen Leistungsanreiz geben. Dadurch entsteht bei Arbeitnehmern das Gefühl von Wertschätzung, weil der Arbeitgeber sich um eine nutzenstiftende Entlohnung für seine Arbeitnehmer kümmert.
Mögliche Beratungsansätze
- Neueinstellung,
- Bestandsoptimierung,
- künftige Lohnerhöhungen,
- Kombination aus Bestandsoptimierung und künftigen Lohnerhöhungen,
- freiwillige Sonderzahlungen, wie Urlaubs-, Weihnachtsgeld, Boni, Tantiemen,
- Kombination aus monatlich laufend und Sonderzahlungen.
„Die Kombination von Wertschöpfung und Wertschätzung ist das Geheimnis der zukunftsfähigsten Organisationen.“
Arbeitgeber und Arbeitnehmer können beispielsweise im gegenseitigen Einvernehmen steuerpflichtigen Barlohn durch steuerbegünstigten und beitragsfreien Sachlohn im Rahmen der gesetzlichen Spielregeln für die Zukunft neu gestalten.
Im Gegensatz zum Einkommenssteuerrecht kennt das Sozialversicherungsrecht als Begünstigungsnorm nur die Befreiung. Die rechtliche Basis einer Neuausrichtung des bestehenden Vergütungssystems liegt demzufolge in der Kombination von lohnsteuerlichen Begünstigungsnormen und sozialversicherungsrechtlichen Befreiungsvorschriften.
Durch die Optimierung von Lohn und Gehalt verringert sich allerdings der künftige Anspruch auf Sozialleistungen im Bereich der gesetzlichen Rente, des Arbeitslosengeldes und des Krankentagegeldanspruchs nach Wegfall der Lohnfortzahlung.
Ein entsprechender schriftlicher Hinweis des Arbeitgebers ist dringend zu empfehlen, um spätere Schadensersatzansprüche wegen Minderung gesetzlicher Anwartschaften bei Arbeitnehmern zu vermeiden.
Aus diesem Grunde bietet es sich an, entstehende Lücken durch einen geringen Bestandteil der neu gewonnenen Liquidität aus den Einsparungen der Lohnzusatzkosten wieder zu kompensieren.
Gut zu wissen:
- Lohnoptimierung bedeutet nicht weniger Gehalt, im Gegenteil;
- Lohnoptimierung spart im Durchschnitt mind. 1.000 Euro Lohnzusatzkosten pro Arbeitnehmer und Jahr;
- Barlohn intelligent durch Sachlohn ersetzen;
- Verringerung der Sozialleistungsansprüche im Blick behalten.
Georg Vogginger, Gründer TASSlink Software GmbH