Impats : Lohnsteuerabzug ohne Identifikationsnummer vereinfacht
Für den Lohnsteuerabzug ist eigentlich die Steueridentifikationsnummer des Beschäftigten erforderlich. Arbeitnehmer aus dem Ausland haben diese natürlich nicht und müssen sie erst beantragen. Alternativ kann der Arbeitgeber eine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug verwenden. Die Bescheinigung muss normalerweise der Arbeitnehmer beantragen, was – schon aufgrund der sprachlichen Barriere – schwierig ist.
Deshalb besteht ab 2021 die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber die Bescheinigung für seinen Arbeitnehmer beantragt. Dazu benötigt er nur eine entsprechende Vollmacht.
