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Editorial

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Lesezeit 1 Min.
Ein professionell gekleideter Mann mit Brille sitzt selbstbewusst auf einem Ledersofa vor dunkelblauem Hintergrund, hält eine Zeitschrift zum Thema Personalmanagement in der Hand und lächelt freundlich in die Kamera.

Jahreswechsel!

Liebe Leserinnen und Leser,

es sind nur noch wenige Tage und das Jahr 2021 ist Geschichte. Wieder ein Jahr, das in die Geschichte eingehen wird. Noch immer bestimmt das Virus unser tägliches Leben. Aber wir haben auch gelernt, mit Corona zu leben Hoffen wir gemeinsam, dass wir in ein besseres Jahr 2022 starten.

Spannend wird das nächste Jahr für uns in der Entgeltabrechnung. Die neue Bundesregierung wird uns eine Vielzahl von Neuregelungen bescheren. Aber auch bestehende Gesetze müssen beachtet und umgesetzt werden. Mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erwartet uns ein ganz besonderes Projekt. In vielen Unternehmen laufen bereits die Vorbereitungen. In der betrieblichen Altersvorsorge wird der Arbeitgeberzuschuss für eingesparte Sozialversicherungsbeiträge verpflichtend. Nur zwei Themen, die uns in den letzten Monaten beschäftigt haben und in den nächsten Monaten noch beschäftigen werden.

Die letzte Ausgabe des Jahres widmet sich den Themen zum Jahreswechsel. Wir informieren Sie über die Änderungen und Neuerungen zum 01.01.2022. Unsere Experten nehmen auch die sogenannten Dauerbrenner zum Jahreswechsel in den Blick. Ob sich eine Arbeitnehmerin/ ein Arbeitnehmer pflichtig oder freiwillig krankenversichern kann, hängt vor allem davon ab, ob sein regelmäßiges Arbeitsentgelt über oder unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt. Welche Lohnbestandteile zum Jahresarbeitsentgelt hinzugerechnet werden, stellt unser Experte in seinem Beitrag vor.

Die negative Lohn- und Gehaltsentwicklung im Jahr 2020 führt dazu, dass die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung West im Vergleich zum Vorjahr sinkt. Durch die gesetzlich festgelegte Rentenangleichung Ost steigt jedoch die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung in den neuen Bundesländern. Wir blicken in unserem Beitrag auf die aktuellen Rechengrößen für das Jahr 2022.

Das gesamte Team der LOHN+GEHALT wünscht Ihnen ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest. Genießen Sie die Tage, um Kraft zu tanken und sich auf das neue Jahr vorzubereiten. Wir wünschen Ihnen alles Gute. Bleiben Sie gesund und – vor allem – starten Sie zuversichtlich in ein hoffentlich besseres 2022.

unterschrift Markus Stier

Wir begleiten Sie auch im neuen Jahr!

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