Banner Online Kompaktkurse für fundiertes Wissen zu neuesten Gesesetzesänderungen und Abrechnungskriterien
Abo

Paket mit Entlastungen : Inflationsprämie – gut gemeint und schlecht gemacht?

Europa steckt in der Krise. Schon wieder. Oder besser gesagt: immer noch. Erst die Corona-Pandemie, jetzt der Krieg in der Ukraine. Gestiegene Preise, eine Inflationsrate im zweistelligen Bereich und Lieferengpässe in einigen Branchen treiben den Menschen hierzulande die Sorgenfalten auf die Stirn. Die Politik reagiert. Die Bundesregierung beschloss vor kurzem ein umfassendes Paket mit Entlastungen. Eine davon ist die Inflationsprämie, mit der Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer angesichts der stark gestiegenen Verbraucherpreise entlasten können. Doch ist das, was gut gemeint klingt, auch wirklich gut gemacht?

Lesezeit 4 Min.

3.000 Euro steuer- und sozialversiche­rungsfrei: Ähnlich wie bei der Corona-Prämie können Arbeitgeber ihren Beschäftigten diese Zuzahlung zum ohnehin geschuldeten Lohn bis Ende 2024 gewähren. Wenn sie möchten, denn die Prämie ist auch während der Energiekrise freiwillig. Bundeskanzler Olaf Scholz hegt mit dem Entlastungs­paket die Hoffnung, dass die Auszah­lung „flächendeckend millionenfach überall in Deutschland geschieht“.

Fakt ist jedoch: Die beschlossene Infla­tionsprämie hat lediglich einen Ap­pell-Charakter. Wie viel Arbeitgeber davon an ihre Beschäftigten weiter­geben, bleibt abzuwarten. Zahlreiche Unternehmen leiden aktuell unter den Preisexplosionen bei Energie und Ma­terial. Ob sie sich überhaupt eine sol­che Prämie leisten können, daran zweifeln viele.

Inflationsprämie
Inflationsprämie

Gleichbehandlungsgrundsatz – besser ganz oder gar nicht

Entscheidet sich ein Unternehmen, seinen Mitarbeitenden den steuer­freien Betrag auszuzahlen, darf es nicht selektieren. High Performer ja, Low Performer nein: Das geht nicht. Im Sinne des Gleichbehand­lungsgrundsatzes gilt: Gleiches muss gleichbehandelt werden, sofern es keinen Grund gibt, der eine Abwei­chung rechtfertigt. Schließlich ist die Inflationsprämie als finanzielle Ent­lastung aufgrund gestiegener Lebens­haltungskosten gedacht – nicht als Leistungsprämie.

Inflationsprämie statt Weih­nachtsgeld – keine gute Idee

Auch sollten Unternehmen vorsich­tig sein, wenn sie die Inflationsprämie als Sonderzahlung wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld nutzen wollen. Steht dem Arbeitnehmer eine solche Aus­zahlung vertraglich oder durch betriebliche Übung zu, können Unter­nehmen nicht stattdessen die Prämie ausschütten. Mag die Versuchung auch noch so groß sein: Sozialabgaben oder Steuern auf diesem Weg zu sparen, das lässt der Staat nicht zu.

BVMW übt Kritik an der Inflationsprämie: „Es gäbe bessere Lösungen.“

Der Mittelstandsverband BVMW sieht die Inflationsprämie kritisch. Der Ver­band geht davon aus, dass die Prämie „wohl eher ausschließlich Angestell­ten zugutekommen wird, die unter Tarifverträgen in großen Unterneh­men beschäftigt sind“. Das sagte der Vorsitzende Markus Jerger dem Re­daktionsnetzwerk Deutschland. „Viele kleine und mittlere Unterneh­men werden es sich angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Situation kaum leisten können, eine Prämie in dieser Höhe an ihre Belegschaft zu zahlen“, so Jerger.

Gerade kleine Unternehmen ver­suchen derzeit, keine roten Zahlen zu schreiben. „Sie können kaum die Energiepreise bezahlen, geschweige denn einen spontanen Mittelabfluss von einigen 10.000 Euro verkraften.“ Jergers Kritik: Der Staat verlagere die Abfederung der aktuellen Belas­tungen auf Unternehmen, deren Li­quidität ohnehin belastet sei. „Dabei gäbe es deutliche bessere Lösungen.“ Jerger spricht dabei gegenüber dem Redaktionsnetzwerk von dem zeit­lich befristeten Verzicht auf Steuer­vorauszahlungen, der Ausweitung des steuerlichen Verlustrücktrags von zwei auf fünf Jahre oder von der Sen­kung von Steuern und Sozialabga­ben. „Davon würden die Beschäftigten deutlich schneller und dauerhafter profitieren als von einer schlichten Einmalzahlung“, davon ist der Ver­bandschef überzeugt.

Inflationsprämie – nur eine Momentaufnahme

Und ja: Die Inflationsprämie ist eine Einmalzahlung und damit lediglich eine Momentaufnahme. Sicher dürf­ten sich viele Familien über die Prä­mie freuen. Gerade, wenn sie derzeit jeden Cent zweimal umdrehen müs­sen. Aber: Regierung und Arbeitge­ber sollten angesichts der Prämie nicht das eigentliche Problem aus dem Blick verlieren. Nämlich, dass die Löhne gerade im Sozialbereich zu niedrig sind. Und das unabhängig von der aktuellen Krise. Die Prämie wird kaum dazu beitragen, gerade in die­sem Sektor dem Personalmangel und der Überforderung der Belegschaft entgegenzuwirken.

Auch die Idee, Arbeitnehmer einma­lig zu entlasten, statt dauerhaft ihre Löhne anzuheben, dürfte manch einen Mitarbeiter bei seiner kommenden Ge­haltsverhandlung verärgern. Schließ­lich sorgt ein dauerhafter Anstieg des Gehalts für eine höhere Rente. Der Ef­fekt der Inflationsprämie verpufft da­gegen wie Schall und Rauch in einer Momentaufnahme der Gegenwart. Vorsorgen für die Zukunft sieht an­ders aus.

Sixt zahlt seinen Angestellten 1.700 Euro

Einige Unternehmen haben sich be­reits dazu entschieden, ihren Mitar­beitern die Prämie auszuzahlen. Unter anderem Sixt, wie das Handelsblatt berichtet. 1.700 Euro sollen als Einmal­zahlung auf den Konten der Beschäf­tigten eingehen. Laut einer Umfrage des Blatts prüfen derzeit über die Hälfte der 40 Dax-Konzerne sowie viele große Familienunternehmen wie der Medienkonzern Bertelsmann, ob sie eine solche Sonderzahlung tätigen werden.

Auf Sicht fahren geht besser

Fazit: Die Prämie ist gut gemeint, aber nicht unbedingt gut gemacht. Viele Ar­beitnehmer werden sich für die Ein­malzahlung als Entlastung für die gestiegenen Preise bedanken. Andere werden aber – ähnlich wie bei der Co­rona-Prämie – leer ausgehen. Zu sehr trifft die Krise derzeit vor allem ver­brauchsintensive Unternehmen, gerade im Mittelstand. Statt über eine Prä­mie nachzudenken, wäre es – so wie es Markus Jerger gegenüber dem Redakti­onsnetzwerk Deutschland formulierte – sinnvoller gewesen, Wege zu finden, wie der Staat Betriebe entlasten könnte. Denn von einem gesunden Arbeitge­ber profitieren auch die Arbeitnehmer – und das langfristig im Gegensatz zu einer freiwilligen Einmalzahlung.

Philipp R. Kinzel

Diesen Beitrag teilen: