Mutterschutz: Vorgaben zur Gefährdungsbeurteilung
Für jeden Arbeitsplatz muss der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen. Eine besondere – mutterschutzrechtliche – Gefährdungsbeurteilung ist für Schwangere und stillende Mütter vorzunehmen, und es müssen ggf. notwendige besondere Schutzmaßnahmen ergriffen werden, um die Frauen und Kinder zu schützen.
Teilt die Frau ihrem Arbeitgeber die Schwangerschaft mit, muss dieser unverzüglich die erforderliche besondere Beurteilung vornehmen. Dabei werden notwendige Schutzmaßnahmen festgelegt und umgesetzt. Der Schwangeren ist ein Gespräch über eventuelle weitere Anpassungen der Arbeitsbedingungen anzubieten.
Wie diese besondere Gefährdungsbeurteilung umgesetzt werden soll, erklärt eine jetzt veröffentlichte Regel des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Zuständig dafür ist der Ausschuss für Mutterschutz – AfMu. Die veröffentlichte Regel können Sie sich auf der Seite des Ministeriums herunterladen: https://www.bmfsfj.de/.