Whitepaper der LOHN+GEHALT: "Pflicht zur sofortigen Arbeitszeiterfassung"
Der deutsche Gesetzgeber hat bislang auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Arbeitszeiterfassung, die im Frühjahr 2019 erging, nicht reagiert. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) wurde weder im Hinblick auf das EuGH-Urteil geändert noch an aktuelle betriebliche Herausforderungen angepasst. Was bedeutet das für Arbeitgeber und wie muss so ein System ausgestaltet sein? Diese und weitere Fragen beantwortet Ihnen unser Whitepaper.
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Whitepaper der LOHN+GEHALT: "Pflicht zur sofortigen Arbeitszeiterfassung"