LOHN+GEHALT informiert praxisnah und aktuell über Entwicklungen, Neuerungen und Trends zu allen Themen der Entgeltabrechnung – von Arbeitszeitflexibilisierung über betriebliche Altersversorgung und Reisekosten bis zu Vergütungsmodellen und Zeitwirtschaft. Das Fachmagazin berichtet über Abrechnungsmethoden und -verfahren, einsetzbare Technologien und stellt die neuesten Softwareprodukte sowie gegenwärtige Fachliteratur vor. Praxisnähe bieten vor allem differenzierte Markt- und Anbieterübersichten und Pflichtenhefte für Softwareprodukte, Outsourcing- und externe Dienstleistungen sowie Consultingangebote.
LOHN+GEHALT 3/2023
Die Fachzeitschrift LOHN+GEHALT bietet auch in der Ausgabe 3/2023 wieder aktuelle und spannende Berichte zu den relevanten Themen aus Entgeltabrechnung und HR.
Themenschwerpunkte der Ausgabe:
Zeitarbeit 
In vielen Branchen geht nichts mehr ohne Zeitarbeit. Das Thema Pflege und Zeitarbeit tritt in den letzten Jahren in den Fokus. In arbeitsrechtlicher Hinsicht handelt es sich bei Zeitarbeit in der Pflege um eine Arbeitnehmerüberlassung, bei der der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer an ein Unternehmen verleiht. Das Vertragsverhältnis besteht zwischen dem Arbeitnehmer und dem Personaldienstleister. Im Interview mit einem Experten aus dem Bereich Medical / Care erfahren Sie mehr zum Thema. Ist Pflege und Zeitarbeit überhaupt vereinbar oder sollte es sogar als Form der Arbeitsanbahnung für die Pflege verboten werden?
Saisonbeschäftigte
Die Vielfalt der möglichen Tätigkeiten im Rahmen der Saisonbeschäftigung ist groß. Oft handelt es sich um einfache Arbeiten, die Sie sofort ausführen können – zum Beispiel als Erntehelfer. Aber auch anspruchsvollere Arbeiten werden als Saisonbeschäftigung angeboten. Die Saisonbeschäftigung ist eine Form der geringfügigen Beschäftigung. Sie wird auch als kurzfristige Beschäftigung bezeichnet und ist eine Form des Minijobs. Sie wird häufig genutzt, wenn in einem Unternehmen saisonbedingt Arbeitskraft gebraucht wird.
Lohnabtretung
Eine Lohnabtretung kann sich prinzipiell jeder Gläubiger vom Schuldner unterschreiben lassen, dem er Geld leiht. Oftmals lassen sich Banken bei Verbraucherkrediten Lohnabtretungen unterschreiben. Kommt der Schuldner dann später mit der vereinbarten Rückzahlung nicht nach, kann der Gläubiger die Lohnabtretung dem Arbeitgeber zuschicken. Von diesem verlangt er die Auszahlung der pfändbaren Beträge. Lohnabtretungen können in Arbeitsverträgen nicht mehr ausgeschlossen werden. Wir blicken in unserem Beitrag auf das grundsätzliche Regelwerk.
Aktuelles
Mit den Rubriken Aktuelles aus dem Lohnsteuer-, Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht sind Sie immer bestens informiert und auf dem Laufenden.
LOHN+GEHALT informiert praxisnah und aktuell über Entwicklungen, Neuerungen und Trends zu allen Themen der Entgeltabrechnung – von Arbeitszeitflexibilisierung über betriebliche Altersversorgung...
mehr erfahren » Fenster schließen LOHN+GEHALT informiert praxisnah und aktuell über Entwicklungen, Neuerungen und Trends zu allen Themen der Entgeltabrechnung – von Arbeitszeitflexibilisierung über betriebliche Altersversorgung und Reisekosten bis zu Vergütungsmodellen und Zeitwirtschaft. Das Fachmagazin berichtet über Abrechnungsmethoden und -verfahren, einsetzbare Technologien und stellt die neuesten Softwareprodukte sowie gegenwärtige Fachliteratur vor. Praxisnähe bieten vor allem differenzierte Markt- und Anbieterübersichten und Pflichtenhefte für Softwareprodukte, Outsourcing- und externe Dienstleistungen sowie Consultingangebote.
LOHN+GEHALT 3/2023
Die Fachzeitschrift LOHN+GEHALT bietet auch in der Ausgabe 3/2023 wieder aktuelle und spannende Berichte zu den relevanten Themen aus Entgeltabrechnung und HR.
Themenschwerpunkte der Ausgabe:
Zeitarbeit 
In vielen Branchen geht nichts mehr ohne Zeitarbeit. Das Thema Pflege und Zeitarbeit tritt in den letzten Jahren in den Fokus. In arbeitsrechtlicher Hinsicht handelt es sich bei Zeitarbeit in der Pflege um eine Arbeitnehmerüberlassung, bei der der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer an ein Unternehmen verleiht. Das Vertragsverhältnis besteht zwischen dem Arbeitnehmer und dem Personaldienstleister. Im Interview mit einem Experten aus dem Bereich Medical / Care erfahren Sie mehr zum Thema. Ist Pflege und Zeitarbeit überhaupt vereinbar oder sollte es sogar als Form der Arbeitsanbahnung für die Pflege verboten werden?
Saisonbeschäftigte
Die Vielfalt der möglichen Tätigkeiten im Rahmen der Saisonbeschäftigung ist groß. Oft handelt es sich um einfache Arbeiten, die Sie sofort ausführen können – zum Beispiel als Erntehelfer. Aber auch anspruchsvollere Arbeiten werden als Saisonbeschäftigung angeboten. Die Saisonbeschäftigung ist eine Form der geringfügigen Beschäftigung. Sie wird auch als kurzfristige Beschäftigung bezeichnet und ist eine Form des Minijobs. Sie wird häufig genutzt, wenn in einem Unternehmen saisonbedingt Arbeitskraft gebraucht wird.
Lohnabtretung
Eine Lohnabtretung kann sich prinzipiell jeder Gläubiger vom Schuldner unterschreiben lassen, dem er Geld leiht. Oftmals lassen sich Banken bei Verbraucherkrediten Lohnabtretungen unterschreiben. Kommt der Schuldner dann später mit der vereinbarten Rückzahlung nicht nach, kann der Gläubiger die Lohnabtretung dem Arbeitgeber zuschicken. Von diesem verlangt er die Auszahlung der pfändbaren Beträge. Lohnabtretungen können in Arbeitsverträgen nicht mehr ausgeschlossen werden. Wir blicken in unserem Beitrag auf das grundsätzliche Regelwerk.
Aktuelles
Mit den Rubriken Aktuelles aus dem Lohnsteuer-, Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht sind Sie immer bestens informiert und auf dem Laufenden.