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LOHN+GEHALT informiert praxisnah und aktuell über Entwicklungen, Neuerungen und Trends zu allen Themen der Entgeltabrechnung – von Arbeitszeitflexibilisierung über betriebliche Altersversorgung und Reisekosten bis zu Vergütungsmodellen und Zeitwirtschaft. Das Fachmagazin berichtet über Abrechnungsmethoden und -verfahren, einsetzbare Technologien und stellt die neuesten Softwareprodukte sowie gegenwärtige Fachliteratur vor. Praxisnähe bieten vor allem differenzierte Markt- und Anbieterübersichten und Pflichtenhefte für Softwareprodukte, Outsourcing- und externe Dienstleistungen sowie Consultingangebote.

 

LOHN+GEHALT 1/2024

Die Fachzeitschrift LOHN+GEHALT bietet auch in der Ausgabe 1/2024 wieder aktuelle und spannende Berichte zu den relevanten Themen aus Entgeltabrechnung und HR. 

Themenschwerpunkte der Ausgabe: 

 

2024-02-05-LuG-01-24-Druck-cover-web-min

Künstliche Intelligenz im Bereich HR

Künstliche Intelligenz verspricht auch den Bereich Human Resources (HR) einfacher, schneller und objektiver zu machen. Zur Anwendung kommen die Algorithmen beispielweise in der Bewerberauswahl, im Performance Management oder in der Personalentwicklung. Für einen diskriminierungsfreien Einsatz der Systeme benötigt Human Resources sowohl Technologiekompetenz als auch ethische Leitplanken. Wir starten im neuen Jahr eine Reihe zum Thema „Künstliche Intelligenz im Bereich HR“.

 

Stellenanzeige mittels ChatGPT

Bislang war künstliche Intelligenz für Human Resources vor allem ein Schlagwort. Zum Einsatz kommt die Technologie nur punktuell, etwa bei der Automatisierung von Prozessen. Künstliche Intelligenz screent bisher Unmengen von Datensätzen wie Lebensläufe oder Internet-Profile, um geeignete Fachkräfte zu finden. Mit ChatGPT eröffnen sich nun schlagartig viele neue Chancen und Anwendungen, die zudem von den HR-Fachkräften selbst implementiert und genutzt werden können. Ein wichtiges Thema, mit dem wir in das neue Jahr starten.

 

EuGH senkt Hürden für Bußgelder

Im November 2019 sorgte das Bußgeld der Berliner Datenschutzaufsichtsbehörde von 14,5 Mio. Euro gegen die Deutsche Wohnen SE wegen unerlaubter Datenspeicherung für Aufsehen. Das Unternehmen focht den Bußgeldbescheid an und gewann in der ersten Instanz. Dagegen wurde Berufung eingelegt. Das Berufungsgericht bat den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Auslegung bestimmter Vorschriften aus der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Am 05.12.2023 hat der EuGH (Az. C 807/21) sein Urteil verkündet. Die Bedeutung dieses Urteils ist nicht nur für die Deutsche Wohnen SE relevant, sondern betrifft alle Unternehmen in Deutschland.

 

Aktuelles

Mit den Rubriken Aktuelles aus dem Lohnsteuer-, Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht sind Sie immer bestens informiert und auf dem Laufenden.

 

 

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Künstliche Intelligenz im Bereich HR

Künstliche Intelligenz verspricht auch den Bereich Human Resources (HR) einfacher, schneller und objektiver zu machen. Zur Anwendung kommen die Algorithmen beispielweise in der Bewerberauswahl, im Performance Management oder in der Personalentwicklung. Für einen diskriminierungsfreien Einsatz der Systeme benötigt Human Resources sowohl Technologiekompetenz als auch ethische Leitplanken. Wir starten im neuen Jahr eine Reihe zum Thema „Künstliche Intelligenz im Bereich HR“.

 

Stellenanzeige mittels ChatGPT

Bislang war künstliche Intelligenz für Human Resources vor allem ein Schlagwort. Zum Einsatz kommt die Technologie nur punktuell, etwa bei der Automatisierung von Prozessen. Künstliche Intelligenz screent bisher Unmengen von Datensätzen wie Lebensläufe oder Internet-Profile, um geeignete Fachkräfte zu finden. Mit ChatGPT eröffnen sich nun schlagartig viele neue Chancen und Anwendungen, die zudem von den HR-Fachkräften selbst implementiert und genutzt werden können. Ein wichtiges Thema, mit dem wir in das neue Jahr starten.

 

EuGH senkt Hürden für Bußgelder

Im November 2019 sorgte das Bußgeld der Berliner Datenschutzaufsichtsbehörde von 14,5 Mio. Euro gegen die Deutsche Wohnen SE wegen unerlaubter Datenspeicherung für Aufsehen. Das Unternehmen focht den Bußgeldbescheid an und gewann in der ersten Instanz. Dagegen wurde Berufung eingelegt. Das Berufungsgericht bat den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Auslegung bestimmter Vorschriften aus der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Am 05.12.2023 hat der EuGH (Az. C 807/21) sein Urteil verkündet. Die Bedeutung dieses Urteils ist nicht nur für die Deutsche Wohnen SE relevant, sondern betrifft alle Unternehmen in Deutschland.

 

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