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Altersvorsorgereformgesetz erstmals im Bundestag beraten

Der Bundestag berät das Altersvorsorgereformgesetz zur Weiterentwicklung der privaten Altersvorsorge. Die Reform soll Altersvorsorgeprodukte kostengünstiger, flexibler und transparenter machen.

Lohnsteuerrecht
Lesezeit 3 Min.
Mittelaltes Paar vergleicht Altersvorsorgeprodukte am Computer – Reform macht private Altersvorsorge transparenter und günstiger
Foto: © stock.adobe.com/Liubomir

Erste Lesung im Bundestag: Altersvorsorgereformgesetz auf dem Weg

Der Deutsche Bundestag hat Ende Februar in erster Lesung den Gesetzentwurf zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge beraten. Mit dem sogenannten Altersvorsorgereformgesetz (BT-Drucks. 21/4088) soll die private Altersvorsorge weiterentwickelt und für breitere Bevölkerungsschichten attraktiver gestaltet werden.

Ziele der Reform: Mehr Effizienz und Attraktivität

Ziel der Reform ist es, ein effizienteres ergänzendes Angebot an Altersvorsorgeverträgen zu schaffen. Die private Altersvorsorge soll künftig kostengünstiger, renditestärker, unbürokratischer, flexibler sowie insgesamt einfacher und transparenter ausgestaltet werden. Damit soll ihre Attraktivität erhöht und eine stärkere Verbreitung erreicht werden.

Von einer vereinfachten staatlichen Förderung sollen insbesondere Personen mit kleinen und mittleren Einkommen profitieren. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, neben sicherheitsorientierten Garantieprodukten künftig auch renditeorientierte Altersvorsorgedepots ohne Garantien zuzulassen. Ziel ist es, Anlegern zusätzliche Möglichkeiten zu eröffnen, von langfristigen Kapitalmarktentwicklungen zu profitieren.

Standarddepot Altersvorsorge: Einfache Produktauswahl mit Kostenbegrenzung

Zur Vereinfachung der Produktauswahl sollen Altersvorsorgeverträge künftig auch als Standardprodukt angeboten werden. Dieses sogenannte Standarddepot Altersvorsorge soll bestimmten gesetzlich festgelegten Anforderungen unterliegen. Bei diesem Modell sind individuelle Entscheidungen nur erforderlich, wenn die Vorsorgenden bewusst von den vorgesehenen Standardeinstellungen abweichen möchten. Für dieses Standardprodukt soll zudem eine Kostenbegrenzung gelten. Die durchschnittliche jährliche Renditeminderung durch Kosten über die gesamte Vertragslaufzeit soll auf maximal 1,5 Prozent begrenzt werden.

Vereinfachte Zertifizierung und bessere Vergleichbarkeit

Darüber hinaus ist vorgesehen, die Zertifizierungskriterien für Altersvorsorgeprodukte stärker auf den eigentlichen Zweck der Altersvorsorge zu konzentrieren. Durch diese Straffung sollen die Kosten reduziert und gleichzeitig die Vergleichbarkeit der Produkte verbessert werden.

Neue Kostenstruktur: Verteilung der Abschlusskosten

Auch im Bereich der Kostenstruktur sind Änderungen geplant. Um den Wettbewerb unter den Anbietern zu stärken, sollen die Abschlusskosten künftig auf die gesamte Vertragslaufzeit verteilt werden. Dadurch sollen Verbraucherinnen und Verbraucher bei einem Wechsel des Vertrages weniger stark mit Abschlusskosten belastet werden.

Flexiblere Auszahlungsphase bis zum 85. Lebensjahr

Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzentwurfs liegt auf der Flexibilisierung der Auszahlungsphase. Neben lebenslangen Rentenzahlungen sollen künftig auch langlaufende Auszahlungspläne möglich sein, die mindestens bis zum 85. Lebensjahr reichen.

Mehr Transparenz durch standardisierte Produktinformationen

Zur Verbesserung der Transparenz sollen zudem die Produktinformationen der am Markt angebotenen Altersvorsorgeverträge standardisiert auch Dritten zur Verfügung gestellt werden. Dies soll den Vergleich verschiedener Produkte erleichtern.

Vereinfachte staatliche Förderung: Beitragsproportionale Zulagen

Auch die staatliche Förderung soll vereinfacht werden. Geplant ist, die Zulagenförderung künftig beitragsproportional auszugestalten. Damit könnte die bisher erforderliche individuelle Mindesteigenbeitragsberechnung für den Erhalt der maximalen Zulage entfallen.

Stärkere Förderung für Familien mit Kindern

Familien mit Kindern sollen künftig durch eine beitragsproportionale Kinderzulage stärker unterstützt werden. Diese soll bereits ab Eigenbeiträgen von 100 Euro monatlich in voller Höhe gewährt werden. Gleichzeitig sollen Kleinanleger mit Eigenbeiträgen bis zu dieser Höhe auch bei der Grundzulage durch einen erhöhten Fördersatz stärker gefördert werden.

Weitere Vereinfachungen bei Steuer- und Förderregelungen

Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf weitere Vereinfachungen bei Förder- und Steuerregelungen vor. Dazu zählen unter anderem Änderungen bei der Besteuerung von Wohnförderkonten nach wohnungswirtschaftlicher Verwendung von Altersvorsorgevermögen.

Bestandsschutz für bestehende Verträge

Für bestehende Altersvorsorgeverträge ist vorgesehen, dass diese weiterhin unter den bisherigen Förderbedingungen fortgeführt werden können. Gleichzeitig soll den Vertragsinhabern optional ein Wechsel in das neue Fördersystem ermöglicht werden.

Nächste Schritte im Gesetzgebungsverfahren

Der Gesetzentwurf wurde nach der ersten Lesung zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Finanzausschuss. Für das Inkrafttreten des Gesetzes sind noch die weiteren parlamentarischen Beratungen sowie die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat erforderlich.

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