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Auf dem Weg #2: Gesetz gegen Schwarzarbeit

Die Bundesregierung verschärft den Kampf gegen Schwarzarbeit und Geldwäsche. Besonders Barbershops, Kosmetik- und Nagelstudios stehen im Fokus neuer Kontrollen und Ausweispflichten.

Allgemein
Lesezeit 1 Min.
Paragraphenzeichen als Symbol für Gesetz gegen Schwarzarbeit und neue rechtliche Regelungen in Deutschland
Foto: © stock.adobe.com/ nmann77

Die Bundesregierung will konsequenter gegen Schwarzarbeit und Geldwäsche vorgehen und hat dazu ein neues Gesetzespaket beschlossen. Im Fokus stehen vor allem Barbershops, Kosmetik- und Nagelstudios – Branchen, in denen vermehrt Hinweise auf illegale Beschäftigung, Geldwäsche und teilweise sogar Verbindungen zur organisierten Kriminalität festgestellt wurden.

Ausweispflicht für Beschäftigte in risikobehafteten Branchen

Beschäftigte in diesen Bereichen sollen künftig verpflichtet sein, bei Kontrollen einen gültigen Ausweis mit sich zu führen. Damit wird eine Regelung, die bereits aus der Bauwirtschaft und Gastronomie bekannt ist, auf weitere risikobehaftete Branchen ausgeweitet. Ziel ist es, spontane Prüfungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) effektiver und rechtssicherer durchführen zu können.

Barbershops und Nagelstudios im Fokus der Ermittler

Nach Angaben aus Regierungskreisen sind insbesondere in Barbershops in der Vergangenheit nicht nur Fälle von Schwarzarbeit, sondern auch Geldwäscheaktivitäten und Verflechtungen mit Strukturen der sogenannten Clankriminalität festgestellt worden. Auch in Nagelstudios wurden wiederholt illegale Beschäftigungsformen und zum Teil ausbeuterische Arbeitsverhältnisse dokumentiert.

Finanzkontrolle Schwarzarbeit soll gestärkt werden

Mit dem Gesetz will Bundesfinanzminister Lars Klingbeil die Finanzkontrolle Schwarzarbeit stärken und die Durchsetzung bestehender Vorschriften verbessern. Vorgesehen sind unter anderem eine stärkere digitale Vernetzung der beteiligten Behörden, ein verbesserter Datenaustausch sowie erweiterte Befugnisse für die FKS. So soll diese künftig bei bestimmten Verstößen auch ohne Einschaltung der Justiz eigenständig Sanktionen verhängen können.

Fiskalische Effekte durch mehr Kontrolldichte erwartet

Darüber hinaus erwartet das Bundesfinanzministerium auch fiskalische Effekte. Bis zum Jahr 2029 rechnet man mit Mehreinnahmen in Höhe von rund zwei Milliarden Euro für Bund, Länder und die Sozialversicherungen.

Nächster Schritt: Bundestagsdebatte

Der Gesetzentwurf wird nun im Bundestag beraten. Mit den geplanten Maßnahmen will die Bundesregierung ein deutliches Signal setzen: Illegale Beschäftigung soll spürbar erschwert, legale Arbeit hingegen gezielt gestärkt werden.

 

 

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