Geplante Downtimes im Verfahren Datenaustausch zur Beitragsdifferenzierung in der sozialen Pflegeversicherung (DaBPV)
Die Deutsche Rentenversicherung Bund kündigt geplante Downtimes im Verfahren Datenaustausch zur Beitragsdifferenzierung in der sozialen Pflegeversicherung (DaBPV) an. Arbeitgeber und Softwareanbieter sollten die Wartungszeiträume einplanen, da die Datenübermittlung zeitweise unterbrochen wird.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat über die bevorstehenden Wartungszeiträume im Verfahren Datenaustausch zur Beitragsdifferenzierung in der sozialen Pflegeversicherung (DaBPV) informiert.
Geplante Unterbrechungen im Datenaustausch der Pflegeversicherung
Demnach wird die Lieferung von Antworten im DaBPV voraussichtlich in zwei Zeiträumen unterbrochen: Zum einen von Freitag, dem 31.10.2025, ab 15:00 Uhr bis Montag, den 03.11.2025, etwa 18:00 Uhr, sowie erneut vom 24.11. bis zum 01.12.2025. Nach Abschluss der jeweiligen Wartungsarbeiten wird die Datenübermittlung wieder aufgenommen. Grund für die geplanten Unterbrechungen ist ein Jahresrelease eines mit dem DaBPV verbundenen Verfahrens.
Zusätzliche Releasewechsel im Verfahren ELStAM
Am 28.10.2025, findet ein weiterer Releasewechsel im Verfahren ELStAM beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) statt. Nach Einschätzung der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) wird dieser Wechsel lediglich zu einem geringfügig verzögerten Antwortverhalten führen, ohne dass es zu Einschränkungen bei der Verarbeitung der Daten kommt.
Bestätigung der Zeiträume durch das Bundeszentralamt für Steuern
Das BZSt bestätigt in seinen Informationen, dass die Downtime am 28.10.2025 ab 15 Uhr beginnt und noch am selben Tag abgeschlossen wird. Hinsichtlich des bereits angekündigten größeren Releasezeitraums vom 24.11. bis 01.12.2025 bleibt es bei der bisherigen Planung. Eine eventuell frühere Wiederaufnahme der Kommunikation kann nur kurzfristig eingeschätzt und mitgeteilt werden.
Hinweise für Arbeitgeber und Softwareanbieter
Arbeitgeber und Softwareanbieter sollten diese Zeiträume bei der Planung ihrer Meldeprozesse berücksichtigen und gegebenenfalls Verzögerungen bei der Datenrückmeldung einkalkulieren. Eine gesonderte Aktion durch die Arbeitgeber ist nicht erforderlich. Nach Abschluss der Downtimes wird die Datenübertragung automatisch fortgesetzt.