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Stier meint…! Alaaf mit Rechnung

Das Oberlandesgericht Köln verurteilte einen Karnevalsteilnehmer zu 1.430 Euro Schadensersatz, weil seine Konfettikanone ein fremdes Grundstück großflächig verschmutzte. 65 Stunden Reinigungsaufwand wurden als plausibel anerkannt – Alaaf ersetzt keine Rechtsgrundlage.

Markus StierAllgemeinKolumne
Lesezeit 2 Min.
Buntes Karnevals-Konfetti fliegt durch die Luft vor blauem Himmel mit unscharfem Hintergrund – symbolisiert fröhliche Feststimmung und potenzielle Verschmutzungsproblematik bei OLG Köln Urteil.
Foto: © stock.adobe.com/progressman

Manchmal frage ich mich, ob Konfetti eigentlich als Kulturgut gilt. Anders lässt sich kaum erklären, warum dieses bunte Papierzeug im Karneval offenbar Narrenfreiheit genießt. Es fliegt durch die Luft, klebt an Jacken, Schuhen und Gesichtern, verteilt sich großzügig über Straßen, Vorgärten und Einfahrten und soll sich danach bitte von selbst erledigen.

Irgendwann. Am besten ungesehen. Verantwortlich fühlt sich jedenfalls selten jemand.

Reinigung verordnet: Konfettikanone trifft fremdes Grundstück

Nun hat das Oberlandesgericht Köln diesem Mythos eine gründliche, sehr gründliche Reinigung verordnet. Ausgangspunkt war ein Karnevalswagen, eine Konfettikanone und ein fremdes Grundstück. Das Konfetti segelte nicht nur fröhlich durch die Luft, sondern landete zuverlässig dort, wo es garantiert niemand bestellt hatte. In Beeten, Fugen, Revisionsklappen und allen Ecken, die man normalerweise nur beim Frühjahrsputz bewusst wahrnimmt. Ergebnis: kein närrisches Durcheinander, sondern ein handfestes Problem.

65 Stunden Reinigung – Konfetti-Aufwand plausibel

65 Stunden Reinigung. Diese Zahl wirkt erst einmal absurd, bis man sich vorstellt, wie nasses Konfetti sich verhält. Es klebt. Es verteilt sich. Es verschwindet nicht einfach. Wer glaubt, das sei mit einem Besen erledigt, hat entweder Personal oder noch nie selbst geputzt. Das Gericht sagt: plausibel. Und spricht dem Grundstückseigentümer 1.430 Euro zu.

Alaaf ersetzt keine Rechtsgrundlage

Besonders angenehm ist der nüchterne Ton der Entscheidung. Kein romantisches „Karneval muss man aushalten“. Kein freundliches Weglächeln. Sondern eine einfache Feststellung: Wer fremdes Eigentum großflächig verschmutzt, haftet. Auch wenn dabei Musik läuft, alle lachen und Konfetti angeblich dazugehört: Alaaf ersetzt keine Rechtsgrundlage.

OLG Köln kürzt Konfetti-Reinigungskosten

Natürlich versuchte der Grundstückseigentümer, das Maximum herauszuholen. Er hatte selbst gereinigt und wollte den vollen Stundensatz eines Fachunternehmens abrechnen. Unternehmerisch, versteht sich. Mit Rechnung an sich selbst. Das Gericht blieb angenehm bodenständig. Eine Rechnung an sich selbst macht noch keinen Reinigungshandwerker. Versicherungskaufmann bleibt Versicherungskaufmann. Auch mit Laubsauger und Arbeitshandschuhen.

60% des Stundensatzes anerkannt

Ganz leer ging er dennoch nicht aus. Sechzig % des üblichen Stundensatzes wurden anerkannt. Das ist fair. Eigenleistung ist etwas wert, aber Karneval ist kein Wunschkonzert, auch nicht bei der Abrechnung.

Veranstalter nicht haftbar

Der Veranstalter des Umzugs durfte sich entspannt zurücklehnen. Konfettiverbot ausgesprochen, Ordner eingesetzt, Strecke organisiert. Mehr kann man realistisch nicht verlangen. Karneval funktioniert nicht mit Durchsuchungen an jedem Wagen. Und Konfetti ist zwar lästig, aber kein Sicherheitsrisiko.

Feiern und Verantwortung schließen sich nicht aus

Am Ende bleibt eine Erkenntnis, die eigentlich banal sein sollte. Feiern ist schön. Verantwortung auch. Und beides schließt sich nicht aus. Wer wirft, sollte wissen, wohin. Wer trifft, sollte zahlen. Und wer glaubt, Konfetti löse sich von selbst in Wohlgefallen auf, irrt spätestens beim Putzen.

Gesunder Menschenverstand hat keinen Karnevalsurlaub

Vielleicht ist dieses Urteil deshalb so treffend, weil es nichts kaputtmacht. Es erinnert nur daran, dass der gesunde Menschenverstand auch zwischen Weiberfastnacht und Aschermittwoch nicht automatisch Urlaub hat. Konfetti darf fliegen. Aber irgendwo hört der Spaß auf. Meistens genau dort, wo fremdes Eigentum beginnt.

Markus Stier sitzt auf einem Stuhl und zwischen seinen Beinen sitzt sein schwarzer Labrador Götz.
Markus Stier

In diesem Sinn…Kölle Alaaf!

Ihr Markus Stier