Doppelbesteuerung : Steuerliche Erleichterungen für Grenzpendler : Corona – Doppelbesteuerung Grenzpendler

Die Arbeit im Homeoffice ist aus steuerlicher Sicht grundsätzlich unproblematisch. Allenfalls bei der Entfernungspauschale und der Frage nach der steuerrechtlichen Berücksichtigung von Kosten für ein Arbeitszimmer kann es Probleme geben. Anders sieht es aus, wenn das Homeoffice nicht in Deutschland liegt. Um steuerliche Probleme in diesen Fällen zu vermeiden, hat die Bundesregierung mit einigen Nachbarstaaten Sondervereinbarungen wegen der Auswirkungen der Corona-Pandemie getroffen. Diese Ausnahmeregelungen für die Doppelbesteuerungsabkommen für Grenzpendler wurden jetzt für Belgien, Frankreich, Luxemburg, die Niederlande und Österreich verlängert.


