Editorial 2/2022

Frühlingserwachen
Liebe Leserinnen und Leser,
die Sonnenstrahlen zaubern auch Ihnen hoffentlich ein Lächeln ins Gesicht. Auch wenn uns die Bilder aus der Ukraine erschüttern. Krieg in Europa – damit können und dürfen wir uns nicht abfinden, und auch ein Fachmagazin wie die LOHN+GEHALT muss sich mit diesem Thema auseinandersetzen. Michail Gorbatschow hat in seinem Buch „Kommt endlich zur Vernunft – Nie wieder Krieg!“ gesagt: „Nie wieder Krieg! Frieden ist möglich!“ Mögen seine Worte Gehör bei den Verantwortlichen in Moskau finden. Das gesamte Team der LOHN+GEHALT denkt an die Menschen, die zurzeit unter dem Krieg leiden.
Es fällt schwer, den Übergang zu finden, aber als Fachmagazin müssen wir den Blick auch auf unsere Themen richten: Konzerne haben sie und viele Großunternehmen führen sie auch, die Zeitwertkonten für ihre Arbeitnehmer. Dieses Arbeitszeitmodell, das bereits aus dem 19. Jahrhundert stammt, die Rentenreform 1957 durchlebte und durch die Flexi-Gesetze von 1998 und 2008 gestärkt wurde, war noch nie so aktuell wie heute. Mit unserer Titelstory zum Arbeitszeitmodell der Zukunft blicken wir auf dieses „alte und neue“ Thema.
Wenn es um die gesundheitliche Fürsorgepflicht geht, dann sind Unternehmen der Zeit wahrscheinlich selten so hinterhergehinkt wie derzeit – behauptet Bianca Rabl. Wo droht der Wirtschaft ein Schaden, wenn der derzeitige gängige Status quo des betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) auf unveränderte Weise weitergeführt wird? Unternehmen sollten handeln. Sonst verpassen sie den Anschluss an die Themen Fachkräftemangel und Nachhaltigkeit, wie Bianca Rabl, Lern- und Entspannungscoach, in unserem Interview darstellt.
Nutzen auch Sie unterschiedliche Apps auf Ihrem Smartphone? Bei einem privaten Handy spielt der betriebliche Datenschutz keine Rolle, aber was passiert, wenn es sich um ein dienstlich genutztes Smartphone handelt? Je mehr unterschiedliche Apps auf einem dienstlichen Handy installiert sind, desto mehr potenzielle Sicherheitslücken gibt es und Stellen, an denen unerlaubt Daten an Hersteller der Apps und Werbenetzwerke abfließen können. Es bietet sich an, für jeden Anwendungsfall nur eine App zu erlauben. Unser Experte gibt Ihnen Tipps für den richtigen Umgang mit diesem Thema.

Bleiben wir auch in diesen schwierigen Zeiten optimistisch gestimmt und hoffen auf die Vernunft.
Markus Stier, Chefredakteur

