Arbeitsschutz : Gefährdungsfaktoren: Mit einem Klick schnell und aktuell im Blick

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat die Informationen zur Gefährdungsbeurteilung in ihrem Internetangebot aktualisiert. Zudem steht jetzt in der Rubrik Gefährdungsfaktoren eine neue PDF-on-demand-Funktion zur Verfügung. Mit der Handlungshilfe „Gefährdungsbeurteilung: Handbuch — Gefährdungsfaktoren“ unterstützt die BAuA Praktiker bei der Gefährdungsbeurteilung. Die aktualisierten Internetseiten enthalten die notwendigen Informationen, um eine Gefährdung sicher beurteilen zu können. Das Internetangebot lässt sich durch seine PDF-on-demand-Funktion komplett oder in Teilen ausdrucken. Die Informationen zu den einzelnen Gefährdungen werden laufend aktualisiert.
Die Gefährdungsbeurteilung gehört zu den zentralen Elementen des betrieblichen Arbeitsschutzes. Jeder Arbeitgeber, ob Kleinunternehmer oder Großbetrieb, ist nach dem Arbeitsschutzgesetz dazu verpflichtet, für jeden Arbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.
Um Fachleute im Arbeitsschutz, die eine Gefährdungsbeurteilung im Auftrag des Arbeitgebers planen und durchführen, zu unterstützen, fasst die neue Handlungshilfe mögliche Gefährdungen wie Lärm, Hitze oder Absturz in insgesamt elf Kategorien von Gefährdungsfaktoren wie beispielsweise mechanische Gefährdungen, Gefahrstoffe oder psychische Faktoren zusammen. Anhand der hinterlegten Informationen lassen sich die Arbeitsplätze überprüfen und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen ergreifen.
Darüber hinaus enthält das Internetangebot der BAuA Grundlagen- und Expertenwissen rund um die Gefährdungsbeurteilung. Eine Datenbank ermöglicht über diverse Recherchemöglichkeiten den schnellen Zugang zu Handlungshilfen und Hintergrundinformationen. Diese Informationen gibt es ebenso wie die aktualisierte Handlungshilfe „Gefährdungsbeurteilung: Handlungshilfe — Gefährdungsfaktoren“ unter der Adresse TERMINE www.gefaehrdungsbeurteilung.de.