Editorial 5/2022
Sommerhitze
Liebe Leserinnen und Leser,
der Sommer hat Deutschland fest im Griff, und vielerorts steigen die Temperaturen auf weit über 30 Grad. Die ersten Hitzerekorde werden gemeldet, und dabei erscheint die Durchschnittstemperatur von 17 bis 18 Grad fast schon moderat. Nur zum Vergleich: Die Durchschnittstemperatur im Jahr 2021 betrug 18,3 Grad. Aber nicht nur die Sommerhitze treibt uns die Schweißperlen auf die Stirn, auch die im Herbst anstehenden gesetzlichen Änderungen haben es in sich.
Im Zuge der gesetzlichen Anhebung des Mindestlohns zum 01.10.2022 auf 12 Euro pro Stunde gibt es auch Änderungen bei den geringfügig Beschäftigten und bei Beschäftigen innerhalb des Übergangsbereichs. Nicht nur die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze ist dabei zu beachten, sondern auch die Änderungen beim unvorhersehbaren Überschreiten. Zusätzlich werden durch die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze auch Bestandsschutzregelungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingeführt, die ab dem 01.10. über 450 Euro, aber nicht mehr als 520 Euro verdienen.
Einer der zentralen Inhalte des Entlastungspakets der Bundesregierung ist die neu geschaffene Energiepreispauschale (EPP). Danach sollen alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro erhalten. Zur Umsetzung des neuen Instruments wurde in das Einkommensteuergesetz ein neuer Abschnitt „XV. Energiepreispauschale“ eingefügt. Anspruch auf die EPP in Höhe von 300 Euro haben aktiv tätige Erwerbspersonen. In dieser Ausgabe stellen wir die Änderungen aus dem Jahressteuerentlastungsgesetz im Detail vor.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat im Juni 2022 den Referentenentwurf für ein weiteres SGB IV-Änderungsgesetz vorgelegt. Mit dem 8. SGB IV-Änderungsgesetz sind umfangreiche Maßnahmen geplant, die auch die Entgeltabrechnung betreffen. Zurzeit läuft das Gesetzgebungsverfahren. In unserem Beitrag informieren wir Sie über die möglichen Änderungen.
Genießen Sie die warmen Tage des Sommers, bevor der Herbst beginnt. Gern begleitet Sie die LOHN+GEHALT auch in digitaler Form auf dem Weg zur Arbeit oder im Büro.

Ich wünsche Ihnen viel Freude bei der Lektüre!

