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Editorial : Mensch und Hund!

Der Herbst bringt nicht nur kürzere und kältere Tage, sondern auch Wind und Regen mit sich. Wer kennt nicht den Spruch: „Bei diesem Wetter will man keinen Hund vor die Tür schicken.“ Der Hund ist in dieser Ausgabe auch ein Thema. In Deutschland leben ca. 11 Millionen Hunde. Ein Hund im Büro ist mittlerweile für viele Unternehmen fester Bestandteil des Arbeitsalltags.

Markus StierEditorial
Lesezeit 1 Min.

Liebe Leserinnen und Leser,

der Herbst bringt nicht nur kürzere und kältere Tage, sondern auch Wind und Regen mit sich. Wer kennt nicht den Spruch: „Bei diesem Wetter will man keinen Hund vor die Tür schicken.“ Der Hund ist in dieser Ausgabe auch ein Thema. In Deutschland leben ca. 11 Millionen Hunde. Ein Hund im Büro ist mittlerweile für viele Unternehmen fester Bestandteil des Arbeitsalltags. Studien haben längst gezeigt, dass Hunde Stress reduzieren – und das tun sie auch am Arbeitsplatz. Streichel- bzw. Spielpausen und Gassi-Runden entspannen nachweislich. Wir widmen uns diesem Thema und blicken auf die Zusammenarbeit von Menschen und Hunden.

Nach den letzten Landtagswahlen erhöht sich der Druck auf die Regierenden in Berlin. Mit Gesetzesvorhaben und weiteren Maßnahmen versucht die Bundesregierung, ihre Handlungsfähigkeit zu beweisen. Viele der Vorschläge haben auch Auswirkungen auf den Bereich der Entgeltabrechnung.

Die Bundesregierung hat eine Formulierungshilfe zum Steuerfortentwicklungsgesetz beschlossen. Wesentlicher Inhalt ist die Anhebung der Deckelung des Bruttolistenpreises bei der Besteuerung von Elektro-Dienstwagen. Bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils von Dienstwagen, die reine Elektrofahrzeuge sind und einen Wert von 70.000 Euro nicht übersteigen, wird nur ein Viertel des Bruttolistenpreises angesetzt. Diese Höchstgrenze soll nun rückwirkend ab dem 01.07.2024 auf 95.000 Euro angehoben werden.

Mit einer Prämie für Arbeitnehmer, die über das Rentenalter hinaus arbeiten wollen, hat die Bundesregierung eine weitere rentenpolitische Maßnahme beschlossen. Geplant ist eine sogenannte Rentenaufschubprämie. Schon jetzt erhöhen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre späteren Rentenzahlungen, wenn sie über das reguläre Renteneintrittsalter hinaus arbeiten. Die Pläne des Bundeskabinetts sehen nun zusätzlich vor, dass sich Arbeitnehmer die erarbeitete Summe auch auf einen Schlag auszahlen lassen können. Nach Berechnung des Sozialverbands VdK könnte damit jemand, der bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze zum Beispiel einen Rentenanspruch von 1.600 Euro brutto erreicht hat und dann ein Jahr zum Durchschnittsverdienst weiterarbeitet, eine steuerfreie Auszahlung von rund 22.000 Euro bekommen. Ob die Prämie steuerfrei sein wird, prüft derzeit das Finanzministerium. Angekündigt wurde die Zahlung als steuer- und beitragsfreie Prämie.

Es bleibt also spannend, was der Herbst noch an Beschlüssen mit sich bringt. Die Gesetzesvorhaben zeigen allerdings, dass wir vor einigen Änderungen und Anpassungen stehen.

Markus Stier sitzt auf einem Stuhl und zwischen seinen Beinen sitzt sein schwarzer Labrador Götz.
Markus Stier

Wir bleiben für Sie dran!

Ihr Markus Stier

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