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Editorial 7/2019

Markus MattEditorial
Lesezeit 1 Min.

TATORT ENTGELTABRECHNUNG

Liebe Leserinnen und Leser,

trotz aller Forderungen der Kammern und Unternehmerverbände steigt die Komplexität der rechtlichen Vorgaben für eine sachlich und rechnerisch richtige Entgeltabrechnung. Dies geht einher mit verschärften Anforderungen an die Einhaltung dieser Regeln, Stichwort Compliance. Neben der fehlerhaften Beurteilung einzelner Sachverhalte im Steuer- oder Sozialversicherungsrecht rückt zunehmend das Fehlverhalten einzelner oder Gruppen von Beschäftigten etwa bei Bestechung, Bereicherung oder Betrug in den Mittelpunkt. Und nun steht unter dem Titel des Verbandssanktionsgesetzes eine weitere Verschärfung von Unternehmensstraftaten ins Haus, die auf Druck der EU aus der Pflicht zur nationalen Umsetzung einer EU-Richtlinie resultiert. Keine einfache Zeit für den Bereich der Entgeltabrechnung also, wie unser Autor Raschid Bouabba zu berichten weiß.

Ein lächelnder Mann, bekleidet mit einem marineblauen Blazer und einem blauen Hemd, steht an einem Geländer mit einem Kanal und Stadtgebäuden im Hintergrund. Eine Bildunterschrift identifiziert ihn als „Markus Matt, Chefredakteur“.

Viele Menschen würden gern weniger arbeiten. Welche Möglichkeiten bieten diesbezüglich flexible Arbeitszeitmodelle? Macht das Homeoffice wirklich krank? Wie arbeiten wir heute und wie morgen? Wie viel Struktur braucht der Mensch am Arbeitsplatz? Auf diese und weitere Fragen zu unserer modernen Arbeitswelt hat unsere Autorin Alexandra Buba Antworten gefunden.

Ein Leben nach der Stechuhr — das klingt nicht erstrebenswert und soll es doch sein, wenn es nach den obersten europäischen Richtern in Luxemburg geht. Wo steht Deutschland? Was passiert nach dem EuGH-Urteil aus dem Mai dieses Jahres in Sachen Zeiterfassung? Werden wir bald Tag und Nacht nur noch kontrolliert? Lesen Sie unseren Beitrag zu diesem aktuellen Thema.

In Sachen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sind deutliche Tendenzen in Richtung Digitalisierung zu beobachten. So soll nach dem Willen der Bundesregierung der gute alte gelbe Schein in Papierform zugunsten eines elektronischen Meldeverfahrens zwischen Arzt, Krankenkasse und Arbeitgeber abgeschafft werden. Die genauen technischen Details müssen nun festgelegt werden. Insbesondere ist noch nicht ganz klar, ob und wie der Arbeitgeber vom Vorliegen einer Meldung seitens der Krankenkasse informiert wird. Unser Autor Jürgen Heidenreich berichtet vom Ende des gelben Scheins.

Ich wünsche Ihnen eine angenehme Lektüre dieser Ausgabe und grüße Sie auf das Herzlichste.

Ihr Markus Matt

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