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Bundesregierung stärkt Integrationsanforderungen : Einbürgerung bleibt an Integration gebunden

EuropaKurz notiertMagazin
Lesezeit 1 Min.

Die Bundesregierung hat am 28.05.2025 einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die Voraussetzungen für eine Einbürgerung in Deutschland an eine nachhaltige Integration knüpft. Damit wird ein klares Signal gesetzt: Einbürgerung ist Ausdruck einer dauerhaft gewachsenen Bindung an Deutschland – sprachlich, sozial, wirtschaftlich und kulturell.

Künftig bleibt die reguläre Voraufenthaltszeit für eine Einbürgerung bei fünf Jahren. Die Möglichkeit einer Einbürgerung nach nur drei Jahren bei besonderen Integrationsleistungen entfällt. Damit wird die Einbürgerung wieder klar an eine nachhaltige Integration gebunden.

Mit dieser Reform setzt die Bundesregierung einen wichtigen Schritt in der Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts und stärkt die Integration in Deutschland.

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