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Pflegefachassistenz bundesweit einheitlich : Kabinett beschließt neues Berufsbild für die Pflege

Das neue Pflegefachassistenzeinführungsgesetz vereinheitlicht ab 2027 die Ausbildung: bessere Zugänge, faire Vergütung und klare Karriereperspektiven.

AusbildungKurzmeldungenMagazin
Lesezeit 1 Min.

Mit dem Beschluss des Pflegefachassistenzeinführungsgesetzes vom 06.08.2025 durch das Bundeskabinett schafft die Bundesregierung die Grundlage für ein neues, einheitliches Berufsbild in der Pflege. Ab dem 01.01.2027 wird die generalistische Pflegefachassistenzausbildung bundesweit eingeführt – ein Meilenstein für mehr Durchlässigkeit, Fachkräftesicherung und Bildungsgerechtigkeit im Pflegesektor.

Eingebracht wurde der Gesetzentwurf durch Bundesfamilienministerin Karin Prien und Bundesgesundheitsministerin Nina Warken. Ziel ist es, die bislang 27 unterschiedlichen landesrechtlichen Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen durch ein bundesweites, standardisiertes Qualifikationsprofil zu ersetzen.

Kernelemente des Pflegefachassistenzeinführungsgesetzes:

  • Einheitliches Berufsbild: Die neue Ausbildung ersetzt 27 unterschiedliche Länderregelungen Pflegefachassistenz wird erstmals bundesweit rechtlich definiert und standardisiert.
  • Generalistische Ausrichtung: Pflichteinsätze in stationärer Akutpflege, ambulanter und stationärer Langzeitpflege für ein breit angelegtes Kompetenzprofil.
  • Ausbildungsstart: ab dem 01.01.2027, bei 18 Monaten Regelausbildungsdauer in Vollzeit (auch Teilzeitmodelle möglich).
  • Niedrigschwelliger Zugang: in der Regel mit Hauptschulabschluss – aber auch ohne Schulabschluss bei positiver Prognose durch die Pflegeschule.
  • Faire Vergütung: Erstmalig erhalten alle Auszubildenden in der Pflegeassistenz eine angemessene Ausbildungsvergütung.
  • Karrierewege und Aufstiegschancen: direkte Anschlussfähigkeit an die Ausbildung zur Pflegefachperson, auch verkürzt möglich bis hin zum Pflegestudium.
  • Anerkennung internationaler Abschlüsse: Ein einheitliches Verfahren mit Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang ersetzt komplexe Gleichwertigkeitsprüfungen.

Der demografische Wandel fordert neue Antworten in der Pflegepolitik. Die Zahl der Pflegebedürftigen wächst, gleichzeitig fehlen qualifizierte Fachkräfte. Das neue Gesetz begegnet dieser Herausforderung mit einem pragmatischen Ansatz: Zugang erleichtern, Ausbildung vereinheitlichen, Perspektiven schaffen. Die Länder wurden frühzeitig in die Gesetzesentwicklung eingebunden. Für den geplanten Ausbildungsstart 2027 muss die Finanzierung bereits im Jahr 2026 anlaufen. Der Gesetzentwurf wird nun in Bundestag und Bundesrat beraten.

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