Banner Online Kompaktkurse für fundiertes Wissen zu neuesten Gesesetzesänderungen und Abrechnungskriterien
Artikel kostenlos lesen

Sommer, Sonne, Steuerpolitik – neue Impulse für Wirtschaft und Soziales

Das Investitionssofortprogramm bringt 2025 steuerliche Vorteile für Unternehmen, Entgeltabrechnung und Elektromobilität – mit Folgen für bAV und Pflege.

Markus StierEditorial
Lesezeit 1 Min.
Markus Stier

Liebe Leserinnen und Leser,

der Sommer zeigt sich von seiner freundlichsten Seite: Die Tage sind hell und lang, vielerorts liegt Urlaubsstimmung in der Luft. Es ist die Zeit, in der viele innehalten, Kraft schöpfen – aber auch der Moment, in dem wichtige politische Weichenstellungen getroffen werden, die unseren Berufsalltag in der Entgeltabrechnung nachhaltig beeinflussen.

Mit dem „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ setzt der Gesetzgeber ein deutliches Signal. Besonders hervorzuheben ist die Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze für Elektrofahrzeuge von bisher 70.000 auf künftig 100.000 Euro. Für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge oder solche mit Brennstoffzelle bleibt es dabei, dass lediglich ein Viertel der Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils herangezogen wird – sowohl bei der pauschalen Nutzungswertmethode als auch bei der Fahrtenbuchmethode. Damit ergeben sich für die Entgeltabrechnung steuerlich deutlich günstigere Bewertungen bei der privaten Nutzung. Gültig ist die neue Grenze allerdings nur für Fahrzeuge, die nach dem 30.06.2025 erstmals angeschafft oder geleast werden. Eine rückwirkende Anwendung ist ausgeschlossen.

Zudem wird die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wieder eingeführt und erweitert.

Auch in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) zeichnen sich wichtige Neuerungen ab: Der Entwurf für ein zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz sieht vor, die Förderung von Geringverdienenden über den bAV-Förderbetrag weiter zu verbessern. Die Einkommensgrenze wird künftig an die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung gekoppelt, der Förderbetrag selbst angehoben. So soll verhindert werden, dass Beschäftigte durch Lohnerhöhungen aus der Förderung herausfallen. Arbeitgeber erhalten zugleich mehr Planungssicherheit für ihre Versorgungszusagen.

Unverändert hoch bleibt der Handlungsdruck in einem anderen sensiblen Bereich: der Pflege. Schon jetzt müssen Pflegebedürftige zunehmend höhere Zuzahlungen leisten – die soziale Pflegeversicherung droht zum Armutsrisiko zu werden. Für 2025 wird ein Defizit von bis zu 5,8 Milliarden Euro erwartet. Und es steht zu befürchten, dass diese Lücke in den Folgejahren weiter anwächst. Eine strukturelle Reform ist längst überfällig, um die Pflegeversicherung tragfähig und generationengerecht aufzustellen.

Der Sommer mag mit seiner Leichtigkeit locken – doch in den politischen Entscheidungen dieser Tage liegen viele Antworten auf die Herausforderungen von morgen. Bleiben wir aufmerksam. Und genießen wir zugleich die kleinen Momente, die der Sommer uns schenkt.

Ihr Markus Stier

Diesen Beitrag teilen: