VORSCHAU 6/25 und Impressum
In der Vorschau 6/25: Ab 2026 gilt die Entgelttransparenzrichtlinie, steuerfreie Chancen bei Gesundheitsförderung und Risiken beim Summenbescheid.
Entgelttransparenzrichtlinie 2026 – mehr Transparenz, mehr Pflichten
Ab 2026 wird es ernst: Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie verpflichtet Unternehmen zu weitreichenden Offenlegungspflichten bei Gehältern. Ziel ist die Schließung des Gender Pay Gap – doch der Weg dorthin bedeutet für Arbeitgeber neue Prozesse, Dokumentationspflichten und mögliche Konfliktfelder. Wir beleuchten die wichtigsten Änderungen, Fristen und Handlungsfelder.
Betriebliche Gesundheitsförderung – steuerfreie Chancen nutzen
Gesunde Mitarbeitende sind der Motor für einen nachhaltigen Unternehmenserfolg. Der steuerliche Freibetrag von 600 Euro pro Jahr und Person bietet attraktive Gestaltungsmöglichkeiten – vorausgesetzt, die Maßnahmen erfüllen die strengen Vorgaben der §§ 20 und 20b Sozialgesetzbuch (SGB) V. Wir zeigen, welche Angebote steuerlich begünstigt sind, wo Fallstricke lauern und wie sich Gesundheitsförderung strategisch in ein betriebliches Gesundheitsmanagement einbetten lässt.
Summenbescheid nach §28f Abs. 2 SGB IV – rechtssicher handeln bei Prüfungen
Der Summenbescheid ist ein scharfes Schwert der Rentenversicherung – und kommt immer dann ins Spiel, wenn personenbezogene Beitragsfeststellungen nicht möglich sind. Das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 15.06.2023 hat dem Thema neue Brisanz verliehen. Wir erklären, wann die Voraussetzungen erfüllt sind, wo die Grenzen liegen und warum Arbeitgeber trotz möglicher steuerlicher Vorteile das sozialversicherungsrechtliche Risiko nicht unterschätzen sollten.
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